In einer solidarischen Krankenversicherung darf es nicht primär um die Finanzierbarkeit gehen, sondern darum, dass diejenigen Leistungen gewährt werden, die notwendig sind, um ein Höchstmaß an Gesundheit zu erreichen und zu erhalten oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen. Es ist dringend geboten, Brillen wieder in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Grundsätzlich müssen alle Leistungen, deren Nutzen für die Patientinnen und Patienten medizinisch erwiesen ist, wieder zum Leistungsspektrum der GKV gehören.“ Die gesamte Stellungnahme des SoVD zur Anhörung findet sich unter folgendem Link: Stellungnahme.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726222-0
Telefax: +49 (30) 726222-311
http://www.sovd.de
Telefon: +49 (30) 726222-129
Fax: +49 (30) 726222-328
E-Mail: Pressestelle@sovd.de