Schuldspruch: Journalist*in

Viele Journalist*innen auf der ganzen Welt sind noch immer Opfer von Verfolgung, beklagt die UNO-Flüchtlingshilfe in Bonn. Anlässlich des „Internationalen Tags zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten“ (2.11.) stellt die UNO-Flüchtlingshilfe zwei Biografien im Blog „blauPause“ vor: Die Eritreerin Yirgalem Fisseha Mebrahtu musste für ihre Arbeit psychische und körperliche Folter durchleben. Sie und Fatuma Nurye Yimam, eine ebenfalls geflüchtete Journalistin aus Äthiopien, sprechen über ihre Geschichte, ihre Arbeit und ihre Motivation weiterzumachen. 

„Die Biografien dieser starken Frauen müssen uns motivieren und verpflichten, überall auf der Welt und auch in Deutschland weiter für das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit einzutreten. Jeden Eingriff in oder Angriff auf diese Freiheit müssen wir mit Haltung und klarer Kante entgegenwirken“, fordert Peter Ruhenstroth-Bauer, Geschäftsführer der UNO-Flüchtlingshilfe, dem nationalen Partner des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR).

Wie wichtig der Kampf für Presse- und Meinungsfreiheit ist, verdeutlichen prominente Fälle wie Jamal Kashoggi, Daphne Galicia und Ján Kuciak. Das Ranking der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen dokumentiert jährlich, wie viele Länder die Arbeit von Journalist*innen massiv und systematisch behindern. Oft werden Medienschaffende entführt, gefoltert oder ermordet. Die Schuldigen werden dort meist nicht zur Rechenschaft gezogen. Eritrea liegt im Ranking auf dem drittletzten Platz.

„Ich glaube, der Kampf für Meinungsfreiheit ist keine Option, sondern ein Mandat.“
Yirgalem Fisseha Mebrahtu ist eine eritreische Lyrikerin, Journalistin und Schriftstellerin. Bis zu ihrer Freilassung im Januar 2015 musste sie sechs Jahre lang unter schlimmsten Bedingungen im „Mai Swra“ Gefängnis ausharren.

„Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist erstaunlich.“
Die äthiopische Journalistin und Aktivistin Fatuma Nurye Yimam recherchierte über illegale Migrationsrouten nach Dschibuti und andere Nachbarländer Äthiopiens. Ihre Geschichte zeigt, wie gut Deutschland vergleichsweise in Sachen Meinungs-und Pressefreiheit aufgestellt ist – auch wenn laute Minderheiten im Corona-Kontext von einer „Meinungsdiktatur sprechen“.

Beide Frauen leben nach ihrer Flucht mittlerweile in Deutschland, im Interview erzählen sie ihre Biografie, geben Einblicke in ihren Werdegang und ihre Arbeit. Und schildern, was es bedeutet, wenn der Schuldspruch lautet: Journalist*in.

Die vollständigen Interviews im Blog blauPause unter:
https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/news/uebersicht/detail/artikel/schuldspruch-journalist/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
Wilhelmstr. 42
53111 Bonn
Telefon: +49 (228) 62986-0
Telefax: +49 (228) 62986-11
http://www.uno-fluechtlingshilfe.de

Ansprechpartner:
Marius Tünte
Telefon: +49 (228) 909086-47
E-Mail: tuente@uno-fluechtlingshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel