„Energiepolitik in Trippelschritten reicht nicht“

Mit der heutigen ersten Lesung startet das parlamentarische Verfahren zum EEG 2021. Die NATURSTROM AG weist auf die große Chance hin, mit dieser Novelle die energiepolitischen Weichen entscheidend in Richtung Klimaschutz und einer zukunftsfähigen Energieversorgung zu stellen. Der Regierungsentwurf müsse dafür aber entscheidend nachgebessert werden.

„20 Jahre, nachdem das EEG als Parlamentsgesetz die Energiewende entscheidend vorangebracht hat, können die Abgeordneten nun mit der anstehenden EEG-Novelle die Erneuerbaren Energien ins Zentrum der Stromversorgung stellen oder weiter halbherzig den Klimaschutz angehen“, kommentiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender von NATURSTROM, die erste Lesung der EEG-Novelle im Bundestag. Am Regierungsentwurf sieht er noch erheblichen Anpassungsbedarf: „Es ist gut, dass mit dem EEG die Klimaneutralität im Stromsektor schon vor 2050 festgeschrieben werden soll. Eigentlich bräuchten wir sogar schon bis 2035 mehr als 90 Prozent Erneuerbare Energien im Stromsystem – auch unter Berücksichtigung der neuen Aufgaben für Strom bei Mobilität und Wärmeversorgung. Aber selbst für das schwächere Regierungsziel sind die Ausbaupfade der verschiedenen Technologien viel zu niedrig angesetzt. Denn der prognostizierte Strombedarf, der den Ausbaupfaden zugrunde liegt, klammert die vermehrte Nutzung von Stromanwendungen wie Elektroautos, Wärmepumpen und Wasserstoff aus. Nur mit deutlich mehr Photovoltaik- und Windenergie lässt sich unsere Wirtschaft dekarbonisieren und so auf nachhaltigen Erfolgskurs bringen.“

Für erfolgreichen Klimaschutz braucht es aber nicht nur höhere Erneuerbaren-Ausbaukorridore, sondern auch Entfaltungsmöglichkeiten für die Menschen und Unternehmen, die die Energiewende konkret umsetzen. Banning warnt dabei vor einer Überregulierung: „Eigenverbrauch soll nur mit Smart Metern erlaubt und so für viele unrentabel gemacht werden, und das bereits ab einer Leistung von einem Kilowatt. Das ist sowohl technisch wie ökonomisch unsinnig. Für Photovoltaik-Dachanlagen soll schon ab einer Größe von 500 kW ein Ausschreibungszuschlag zur Voraussetzung und zugleich jede Eigennutzung untersagt werden. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ganz bewusst im Interesse großer Marktakteure erhebliche Felsbrocken in den Weg der Selbstversorgung wie auch aller kleinen dezentralen Aktivitäten gerollt werden. Für ausgeförderte EEG-Anlagen werden hochkomplexe und viel zu teure Fernsteuerungsanforderungen gemacht, für die es noch nicht einmal die notwendige Technik gibt. Und über Bürgerenergieprivilegien redet schon gar keiner mehr. Warum will die Bundesregierung die Energiewende so kleinteilig steuern? Warum lässt sie nicht mehr Freiräume für dezentrale Erzeugung und Versorgungskonzepte? Wenn am Ende mehr Erneuerbare gebaut würden als geplant, ist das doch ein Gewinn!“

Verbesserungsmöglichkeiten gäbe es hierfür etwa durch die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenbedarf, höhere Untergrenzen und die Ermöglichung von Eigenbedarf bei den Solar-Dachausschreibungen, die Nutzung von Einspeiseprofilen statt Smart Metern bei Kleinstanlagen, Ausnahmeregelungen bei neuen EE-Projekten für Bürgerenergiegemeinschaften und die Entbürokratisierung von Mieterstrom.

Ebenfalls bereits angedacht, aber im Kabinettsbeschluss noch nicht ausformuliert, ist eine wirksame Regelung zum Windenergie-Weiterbetrieb. „Auf Dauer müssen sich ausgeförderte Windenergieanlagen im Markt halten, das ist klar“, so Banning. „Die Corona-Krise hat aber wie in vielen anderen Branchen für viele Anlagen die kurzfristigen Perspektiven erheblich durcheinandergewirbelt. Daher braucht es eine befristete Auffanglösung, damit nicht auf einen Schlag erhebliche Windleistung vom Netz geht und wir einen Rückschritt bei der Energiewende machen. Gleichzeitig muss die Zeit genutzt werden, um das Repowering zu erleichtern, damit akzeptierte Standorte auch dauerhaft für die Energiewende zur Verfügung stehen.“ Der Öko-Energieversorger hatte bereits im Juni einen Vorschlag für eine befristete und kostengünstige Auffangvergütung vorgelegt.

Banning appelliert an die Abgeordneten: „Deutschland war jahrelang ein Vorreiter bei den Erneuerbaren Energien, hat aber in den letzten Jahren deutlich nachgelassen und viel Zeit beim Klimaschutz verloren. Energiepolitik in Trippelschritten reicht nicht mehr, wir müssen jetzt die Siebenmeilenstiefel einsetzen für unsere Zukunft. Mein Aufruf an unsere Abgeordneten im Bundestag: Mit der EEG-Novelle können Sie die Energieversorgung den Erfordernissen unserer Zeit entsprechend und passend zum 21. Jahrhundert gestalten. Nutzen Sie die Gelegenheit, bevor es zu spät ist.“

 

Über die NATURSTROM AG

Die NATURSTROM AG wurde 1998 in Düsseldorf gegründet und versorgt mehr als 280.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen mit naturstrom, naturstrom biogas und nachhaltiger Wärme. Damit ist NATURSTROM einer der führenden Öko-Energieversorger in Deutschland. Daneben setzt das Unternehmen auf den konsequenten Ausbau dezentraler, erneuerbarer Energien. Über 300 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bislang ans Netz gegangen. Zudem realisiert NATURSTROM verbrauchsnahe, sektorübergreifende Versorgungslösungen: von der ökologischen Nahwärmebelieferung in ländlichen Kommunen über Mieterstrom bis hin zu Strom-, Wärme- und E-Mobilitätsangeboten für mittelständische Betriebe oder ganze Quartiere. Mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen an 13 Standorten die Energiewende voran. Für ihre Vorreiterrolle wurde die NATURSTROM AG vielfach ausgezeichnet, u. a. mit dem Europäischen Solarpreis.

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