Pauschalreisende, welche durch die Insolvenz eines deutschen Reiseveranstalters der Thomas-Cook-Gruppe, der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH Schäden erlitten haben, können Ausgleichszahlungen des Bundes in einem kostenfreien, online-basierten Anmeldeverfahren geltend machen.
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