Carrier-Billing, das Bezahlen zusätzlicher Leistung per Handy-Rechnung, kann eine bequeme Sache sein. Denn viele sinnvolle Dienste wie App-Käufe, Streaming-Angebote oder der Kauf von ÖPNV- und Parktickets lässt sich so einfacher umsetzen, da Anwender keinen Account bei einem Zahlungsdienstleister anlegen müssen. Auch die umständliche Eingabe von Kontodaten über das Handy-Display entfällt. Aber diese Vorteile überwiegen nur, so lange die Schwarzen Schafe der Branche dies nicht ausnutzen und den Nutzern mittels untergeschobener Buchungen oder Abos das Geld aus der Tasche ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei seinem Handy-Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Diese helfen gegen Abo-Fallen.
"Bei vielen Tarifen werden Drittanbieterdienste unmittelbar freigeschaltet, auch wenn sie gar nicht bestellt wurden", merkt Kuch an. Allerdings haben einige Provider mittlerweile auf die Kundenbeschwerden reagiert und standardmäßig eine Drittanbietersperre für Abos aktiviert. Kuch führt aus: "Wer dann Drittanbieter nutzen möchte, muss die Abrechnung per Handy-Rechnung zuvor explizit beim Provider freischalten lassen. Das ist kundenfreundlicher als die sofortige, unerwünschte Freischaltung." Sollten Drittanbieterdienste bei Vertragsstart automatisch aktiviert sein, sollte diese bei Nichtnutzung umgehend gesperrt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Die generelle oder auch selektive Sperre von Drittanbieterleistungen ist oft im Online-Kundenservice oder in der Kundenservice-App des jeweiligen Providers möglich. Alternative sollte eine Sperre solcher Dienste über die Hotline beantragt werden. Diese sollten sich Verbraucher schriftlich bestätigen lassen.
Irrtümlich oder betrügerisch abgebuchte Beträge zurück zu bekommen, war in der Vergangenheit nicht immer einfach. "Um Verbraucher besser zu schützen, dürfen Diesntleistungen von Drittanbietern seit Februar diesen Jahres nur abgerechnet werden, wenn entweder bei der Buchung eine technische Umleitung erfolgt, bei der der Kunde für den Bezahlvorgang einer solchen Leistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Seite seines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect-Verfahren) oder das Mobilfunkunternehmen verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell)", so Kuch. Dazu zählt auch die Geld-zurück-Garantie.
Nutzer, die auf ihrer Handy-Rechnung Posten von Drittanbieter-Leistungen entdecken, die sie nicht veranlasst haben, müssen das nicht einfach hinnehmen. Kuch erklärt, welche Möglichkeiten Verbraucher haben: "Wer nachweislich eine falsche Rechnung erhalten hat, sollte zunächst bei seinem Provider unter Nennung der entsprechenden Posten schriftlich Einspruch dagegen einlegen und gleichzeitig eine Gutschrift des Betrags verlangen. Das Abo sollte zudem sofort gekündigt werden. Ist eine Drittanbietersperre bisher nicht vorhanden, sollte dies nun nachgeholt werden. Zu guter Letzt kann eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur dabei helfen, den Missbrauch bei Drittanbieter-Abrechnungen einzudämmen. Generell sollten Handy-Nutzer aufmerksam sein und ihre Rechnungen stets prüfen."
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