Jetzt beabsichtigt die Bundesregierung, sich als Streithelfer am laufenden Verfahren zum RWE-E.ON-Deal zu beteiligen. „Es ist ein vollkommen ungewöhnlicher Vorgang, dass sich Mitgliedsstaaten an einem Fusionskontrollverfahren direkt beteiligen, auch wenn dies rechtlich zulässig ist. Deutschland bezieht damit eine klare Position für die staatlich protegierte Bildung ‚nationaler Champions‘ zugunsten von E.ON und RWE und zu Lasten regionaler und lokaler Energieversorger“, sagt der Mainova-Vorstandsvorsitzende Dr. Constantin H. Alsheimer über die geplante Einmischung der Politik und fügt hinzu: „Fusionskontrollverfahren und Politik sind klar voneinander zu trennen.“
In einem offenen Brief wenden sich die unabhängigen Unternehmen deshalb an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Darin sprechen sich die Energieversorger für fairen Wettbewerb und die erfolgreiche dezentrale und regionale Struktur der Energieversorgung durch die Stadtwerke und der durch sie gesicherten Daseinsvorsorge aus.
Aus Sicht der Unternehmen könne der Zusammenschluss zu einen kompletten Umbruch des Energiemarktes führen – zum Nachteil der Kunden und Verbraucher. Alsheimer unterstreicht: „Seit der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 stellen wir uns erfolgreich dem Wettbewerb. Wir wollen, dass dieser auch künftig erhalten bleibt. Davon profitieren nicht zuletzt alle Energiekunden.“
Gemeinsam mit den anderen Unternehmen der Klagegemeinschaft fordert Mainova deshalb den Bundeswirtschaftsminister auf, seine Verantwortung als oberster Wettbewerbshüter in Deutschland wahrzunehmen und sich zur sozialen Marktwirtschaft, Anbietervielfalt und einem starken Mittelstand auch im Energiemarkt zu bekennen. „Das Schaffen von marktbeherrschenden Großkonzernen zu Lasten des Mittelstandes und der Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes ist das Gegenteil von wettbewerbsförderlich“, so Alsheimer abschließend. Unterstützung erhalten die Unternehmen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Die Mainova AG hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – von Anfang an den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON kritisch verfolgt. Die Partner haben stets ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht und eine gerichtliche Überprüfung gefordert. In einer gemeinsamen Erklärung (https://www.bbh-blog.de/wp-content/uploads/E.ON_RWE.pdf) haben sich die Energieversorger gegen den RWE-E.ON-Deal gestellt und angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen. Befürchtet wird eine Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und der Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes. Denn mit dem Zusammenschluss verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.
Bei den weiteren Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG; enercity AG; EnergieVerbund Dresden GmbH; GGEW AG; Naturstrom AG; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Stadtwerke Halle GmbH; Stadtwerke Hameln GmbH; Stadtwerke Leipzig GmbH sowie TEAG Thüringer Energie AG.
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