Die nun getroffene Einigung für mehr Flexibilität bei den Umweltzielen und Ökoregelungen kommt den einzelnen Positionen der Mitgliedstaaten entgegen und hilft dabei, die Praktikabilität der GAP zu verbessern und den Grundsatz der Subsidiarität zu berücksichtigen. Gleichzeitig weist der DRV darauf hin, dass durch die Umsetzung dieser Regelungen keine Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU entstehen dürfen.
Zentral für die vom DRV vertretenen Agrargenossenschaften sind die zukünftigen Regelungen über die Kappung der Direktzahlungen. Die Entscheidung, das bisher verpflichtende Element in ein freiwilliges Instrument umzuwandeln, wird vom DRV grundsätzlich begrüßt. Allerdings vermisst der Raiffeisenverband eine Regelung, die es den Mitgliedstaaten für den Fall, dass eine Kappung eingeführt wird, grundsätzlich erlaubt, bei Formen der kooperativen Landbewirtschaftung auf das einzelne Mitglied abzustellen. Durch eine solche Regelung würde der besonderen Struktur der Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetriebe Rechnung getragen werden.
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
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