Das Besuchsverbot gilt ab Montagmorgen um 8 Uhr. Wie bereits in der vergangenen Woche von der Stadt Darmstadt angekündigt, sollten bei einem Überschreiten dieses Wertes weitergehende Maßnahmen beschlossen werden. Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeitenden zu reduzieren, haben die Geschäftsführung und die Krankenhausleitung diese Regelung für das Klinikum Darmstadt getroffen. Auch die beiden anderen Krankenhäuser haben so entschieden.
„Als Maximalversorger für Südhessen haben wir eine besondere Verantwortung den Menschen in der Region gegenüber und müssen alles dafür tun, um auch während der Corona-Pandemie handlungsfähig zu bleiben“, sagt Clemens Maurer, Geschäftsführer des Klinikums Darmstadt.
Von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind: Seelsorger*innen, Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen, Rechtsanwälte*innen und Notare*innen, sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist sowie Besuche bei palliativ-medizinisch behandelten Patienten*innen.
Bei und nach Geburten gelten ebenfalls die bereits etablierten Regelungen für die Anwesenheit von Vätern unter der Geburt, sowie die anschließenden Besuche.
Klinikum Darmstadt GmbH
Grafenstraße 9
64283 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 107-0
Telefax: +49 (6151) 107-5449
http://www.klinikum-darmstadt.de
Unternehmenskommunikation und Marketing
Telefon: +49 (61) 51107-6746
E-Mail: ariane.steinmetz@mail.klinikum-darmstadt.de