Diese Forderung bekräftigten gestern auch die Mitglieder des VKD-Fachausschusses für Betriebswirtschaft, die in einer Videokonferenz u.a. über die Lage der Krankenhäuser nach der ersten Pandemiewelle und die Lehren daraus für die jetzt offensichtlich anrollende zweite Welle berieten.
„Von unserer Seite her sind wir vorbereitet, Kapazitäten erneut hochzufahren. Die Politik von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn allerdings konterkariert das“, konstatiert er. So sei es völlig unverständlich, dass er in wenigen Tagen eine Verordnung zur Erweiterung der Pflegepersonaluntergrenzen erlassen will – wohl wissend, dass damit ein flexibler Personaleinsatzes gerade in einer Pandemie nicht mehr im oft notwendigen Maße möglich ist. „Diese Verordnung darf nicht in Kraft treten. Auch die inzwischen wieder geltenden Untergrenzen für vier sensitive Bereiche müssen, wie im Frühjahr, erneut ausgesetzt werden. Alles andere wäre höchst fahrlässig“, so der Pressesprecher.
Der Verband fordert außerdem, die Freihaltepauschale für Corona-Patienten wieder in Kraft zu setzen, weil die Krankenhäuser nur so wirtschaftlich einigermaßen durch diese schwierige Zeit kommen können, die sicherlich bis weit in das nächste Jahr andauern werde.
Zwar gebe es mit dem Krankenhauszukunftsgesetz eine Kompensation, die von den Krankenhäusern mit den Kassen verhandelt werden kann. Was im kommenden Jahr passiert, ist allerdings offen. Die Krankenhäuser und auch die ebenfalls betroffenen Rehakliniken vertrauen daher auf die Zusage der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom März dieses Jahres, dass die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise ausgeglichen werden. Diese Folgen resultieren vor allem aus der Aufforderung der Politik, Leistungen abzusenken und planbare Behandlungen zu verschieben. Mit dem COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz hatte die Politik im März darauf reagiert und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekräftigte in einer Presseerklärung am 27. März: „Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können.“ Eine solche Lage besteht noch immer, ja, sie verschärft sich gerade wieder, so der VKD.
Wichtig sei daher aber ebenfalls, dass die Krankenkassen weiterhin die in den ersten Pandemiemonaten festgesetzte Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Leistungen der Krankenhäuser einhalten. Das sollte grundsätzlich über die Pandemie hinaus Geltung haben, damit die zum Teil wochenlangen Verzögerungen endlich der Vergangenheit angehören.
Dr. Falko Milski: „Wir können gut durch diese zweite Welle kommen. Dazu gehört aber zwingend, dass die Politik in Bund und Ländern die Krankenhäuser, Rehakliniken und Altenpflegeheime mit entsprechenden Maßnahmen unterstützt – und zwar sehr zügig.“
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