Cybergrooming – die unterschätzte Gefahr aus dem Netz

Es ist einer der größten Alpträume für Eltern: Das eigene Kind wird Opfer sexueller Belästigung oder gar Übergriffen durch einen Pädokriminellen. Während sie in der realen Welt darauf achten, zu wem ihr Kind Kontakt hat und ihm beibringen, Fremden gegenüber misstrauisch zu sein, sieht es im Netz oft anders aus. Selbst in vermeintlich geschützten Bereichen können dort Gefahren durch Cybergrooming lauern. SpardaSurfSafe, eine Initiative der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, erklärt was es mit dem Phänomen Cybergrooming auf sich hat und wie Eltern ihre Kinder schützen können.

Bereits vier Jahre ist der SWR-Film „Das weiße Kaninchen“ alt, doch das Thema des Thrillers ist heute so aktuell wie damals: Cybergrooming. Was ursprünglich für die Beeinflussung von Menschen im Internet zur Herstellung sexueller Kontakte stand, wird nun ausschließlich für die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet genutzt. Das Wort „grooming“ (dt. zurechtmachen, vorbereiten) bezeichnet dabei das Vorgehen der Täter, die ihren Opfern erst einmal schmeicheln, um sie dann zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Im Film flüchtet sich die schüchterne 13-jährige Sara in Online-Foren. Hier fühlt sie sich verstanden und knüpft enge Kontakte zu zwei älteren Teenagern, Benny und Kevin. Besonders letzterer hat es ihr angetan. Sie freut sich, dass er sie im echten Leben treffen möchte. Als er offenherzige Fotos von ihr fordert, erscheint ihr das nicht verdächtig. Erst als er erotische Videos verlangt und sie mit den vorherigen Fotos erpresst, erkennt sie, dass Kevin ein gefährlicher Krimineller ist.

Dies beschreibt das typische Vorgehen von Cybergroomern: Zu Beginn wird ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufgebaut, dann beginnt der Missbrauch. „Oft versuchen Kriminelle spielerisch, Kinder zu überzeugen, sich in Badebekleidung zu fotografieren oder im Videochat nackt zu zeigen und anzufassen. Dazu stellen sie ihrem Opfer beispielsweise Aufgaben, die sie erfüllen müssen, um Geschenke zu erhalten“, erklärt Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e. V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe.

Während Sara in einem Forum zum Opfer wurde, werden in der Realität auch andere Plattformen für die Kontaktaufnahme genutzt. Jungen werden häufig über die Chatfunktion von Online-Spielen oder Gaming-Plattformen angesprochen, Mädchen eher auf sozialen Netzwerken.

Selbst wenn die Kinder merken, dass sie Opfer eines Pädophilen geworden sind, ist die Gefahr nicht gebannt. Oft setzen die Kriminellen sie dann mit den Bildern und Videos, die sie bis dahin erhalten haben, unter Druck und fordern immer mehr. „Spätestens, wenn Bilder oder Videos in aufreizenden Posen verlangt werden, sollten die Kinder sich Hilfe holen. Doch viele Opfer trauen sich nicht. Dabei ist genau das wichtig, um den Pädophilen das Handwerk zu legen“, weiß Schartner.

Im Film weiht Sara ihren Freund Benny ein, der jedoch auch nicht der ist, für den er sich ausgibt, sondern ein Lehrer, der versucht, Kinder im Netz vor Pädokriminellen zu schützen. Gemeinsam wollen sie Kevin bei einem Treffen eine Falle stellen, allerdings ohne die Polizei einzuschalten. Ein Fehler, wie sich herausstellt. „Die fiktive Handlung mag hier etwas weit hergeholt sein, doch richtig ist: Keinesfalls versuchen, den Täter alleine zu stellen. Dafür gibt es die Polizei, die auch rechtsicher Beweise sammeln kann, um eine Verurteilung des Täters zu erwirken“, so die Warnung des Experten.

Was können Eltern tun, um zu verhindern, dass ihre Kinder in eine solche Situation geraten?  „Aufklärung und ein gutes Vertrauensverhältnis sind das A und O, um Kinder zu schützen. Man sollte ihnen klar vermitteln, dass es online gefährliche Menschen gibt. Auch sollten Regeln für Chats vereinbart werden. Beispielsweise, dass keine Fotos verschickt und fremde Kontaktanfragen ignoriert werden. Weiß der Nachwuchs warum, ist er auch eher bereit, sich daran zu halten.“ Wenn das Kind zudem weiß, dass es sich mit Problemen ohne Angst an seine Eltern wenden kann, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es das auch tut, selbst wenn es vielleicht bereits auf einen Cybergroomer hereingefallen ist. Eltern sollten dann gemeinsam mit dem Kind eine Lösung suchen. Dazu gehört, Beweise zu sichern und die Polizei einzuschalten. Diese Punkte sind besonders wichtig, denn Cybergrooming ist strafbar und wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.

Weitere Tipps für Jugendliche und Eltern zum Thema Cybergrooming stehen auch der Webseite von SpardaSurfSafe unter https://www.spardasurfsafe-bw.de/trends-phenomenons/0d057c66-47fc-4df9-958d-04ffc56cf2a0 zur Verfügung.

Über die 8com GmbH & Co. KG

Über SpardaSurfSafe – eine Initiative der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg

Veranstalter und Träger von SpardaSurfSafe ist die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die gemeinsam mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg, dem Verein Sicherheit im Internet e. V. und dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg das Großprojekt im sechsten Jahr durchführt. In Kooperation mit den IT-Sicherheitsexperten der 8com GmbH & Co. KG wurde ein Konzept entwickelt, das die Schüler im Rahmen des Unterrichts im Umgang mit den Neuen Medien aufklärt. "Wir haben das Konzept in den vergangenen Jahren erfolgreich in 29 verschiedenen Städten in Baden-Württemberg mit mittlerweile rund 380.000 Teilnehmern durchgeführt. Dafür bekommen wir durchweg positives Feedback von den Teilnehmern, ob Schüler, Eltern oder Lehrer", erklärt Patrick Löffler vom Verein Sicherheit im Internet e. V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

8com GmbH & Co. KG
Europastraße 32
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (6321) 48446-0
Telefax: +49 (6321) 48446-29
http://www.8com.de

Ansprechpartner:
Kent Gaertner
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 3030808913
Fax: +49 (30) 30308089-20
E-Mail: gaertner@quadriga-communication.de
Eva-Maria Nachtigall
Leiterin Kommunikation & Medien
Telefon: +49 (6321) 48446-0
E-Mail: redaktion@8com.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel