Beherbergungsverbote werden gekippt: ZIA plädiert für verhältnismäßige Entscheidungen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt, dass nach Baden-Württemberg nun auch in Sachsen das Beherbergungsverbot aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten aufgehoben wurde. „Es gibt keinen Grund, den Hotelbetreibern und dahinterliegenden Immobilienunternehmen in diesen ohnehin schon schwierigen Zeiten noch mehr Lasten aufzubürden“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Viele Unternehmen stehen am Rande des Ruins. Innerdeutsche Beherbergungsverbote verschlimmern dabei die Situation noch zusätzlich, obwohl sie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht geeignet und unverhältnismäßig sind. Die Unternehmen der Hotel-Branche haben in den letzten Wochen gezeigt, dass sie durch sichere und strenge Hygiene- und Gesundheitskonzepte Verantwortung übernehmen.“ Die Hotellerie brauche Hilfe, um einer Insolvenzwelle entgegenzuwirken – keine weiteren Maßnahmen, durch die Umsätze weiter wegbrechen, so Mattner.
Über den ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2021585-0
Telefax: +49 (30) 2021585-29
http://www.zia-deutschland.de

Ansprechpartner:
André Hentz
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 202158523
E-Mail: andre.hentz@zia-deutschland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel