Taxifahrten und Carsharing in Corona-Zeiten

Taxen gelten als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Daher herrscht hier, wie in Bus und Bahn, die Maskenpflicht. Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr (Paragraf 23 Absatz 4, Straßenverkehrsordnung) wird durch den Fahrer dabei nicht verletzt. Generell empfehlen die ARAG Experten, hinten rechts in das Taxi einzusteigen, da hier der größtmögliche Abstand zum Fahrer eingehalten werden kann. Gespräche sollten auf ein Minimum reduziert werden und man sollte möglichst bargeldlos bezahlen. Beim Carsharing handelt es sich hingegen nicht um ÖPNV, sodass hier keine Maskenpflicht gilt.
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