„Die Zustimmung der Delegierten zu den TI-Anträgen des Freien Verbandes zeigt vor allen Dingen eines: die große Geschlossenheit des Verbandes in wichtigen politischen Fragen“, resümierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader die Beschlussfassung. Dies sei auch bei der Hauptversammlung in geänderter Form in allen politischen Fragen deutlich geworden. Die HV des FVDZ musste dieses Jahr coronabedingt als schriftliches Abstimmungsverfahren stattfinden. Dazu hatte es zuletzt Kritik aus den Reihen einiger Landesverbände gegeben. „Wir haben bedauert, dass wir in diesem Jahr nicht wie gewohnt diskutieren konnten“, sagte Schrader. Allerdings hätten die große Beteiligung der Delegierten und die Ergebnisse der Abstimmungen gezeigt, dass der Freie Verband in diesen schwierigen Zeiten auch auf „Pandemie-Notfallplan“ umschalten kann und trotzdem politisch handlungsfähig bleibt.
Zu den Inhalten der TI-Beschlüsse sagte Schrader: „Es ist noch einmal deutlich geworden, dass die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen eine klare Linie bei der Finanzierung der TI-Anbindung in ihren Praxen haben wollen. Der Aufwand, den jeder einzelne in seiner Praxis für eine sichere Anbindung und ein sicheres Arbeiten mit der TI treiben muss, muss voll erstattet werden.“ Die Haltung des Verbandes zum Thema Sanktionen sei noch einmal klar herausgestellt worden, so Schrader: „Das Durchregieren mit Druck, Zwang und Sanktionen führt zu nichts, außer zu einer Abwehrhaltung.“ Ziel müsse es doch sein, Gesetze so verabschieden, dass keine Strafmaßnahmen zur Durchsetzung notwendig sind. „Dies gelingt immer, wenn der Nutzen und der Mehrwert von Anwendungen deutlich gemacht werden“, betonte Schrader. „Das ist in der Politik nicht anders als in der zahnärztlichen Therapie.“
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