Melanie Renje und Thomas Villinger neu ins Präsidium gewählt

Am 8. Oktober 2020 fand die 7. Sitzung der Wahlperiode 2018/2022 der Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken statt. Die Sitzung wurde virtuell durchgeführt und die Abstimmungen erfolgten über ein rechtssicheres Online-Abstimmungsverfahren. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Wahl neuer Vizepräsidenten, der Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2019 und die Änderung der Gebührenordnung. Im Anschluss an den offiziellen Teil informierte sich die Vollversammlung im Rahmen eines Gastvortrages über die Chancen und Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft.

Wahl neuer Vizepräsidenten

Melanie Renje, Geschäftsführerin der Mittelstandzentrum Tauberfranken GmbH und Thomas Villinger, Geschäftsführer der zfhn Zukunftsfonds Heilbronn GmbH & Co. KG wurden ins Präsidium der IHK Heilbronn-Franken gewählt. Diese Wahlen sind notwendig geworden, nachdem die bisherigen Vizepräsidentinnen Dr. Stefanie Leenen nach dem Verkauf ihres Unternehmens und Katrin Löbbecke nach dem Eintritt in den Ruhestand jeweils ihre Ämter niedergelegt hatten. 

Jahresabschluss festgestellt

Die Betriebsaufwendungen konnten im Geschäftsjahr 2019 um 2.4 Mio. € reduziert werden. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf strukturierte und nachhaltige Aufwandsreduktionen, die in Summe seit 2018 zu Einsparungen von über 3.8 Mio.€ geführt haben. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 verzeichnete die IHK Heilbronn-Franken so Betriebsaufwendungen in Höhe von insgesamt 17.273 T€ denen Betriebserträge von 19.314 T€ gegenüberstehen. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, der Steuern sowie des Saldos der Rücklagenveränderungen ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.433 T€, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Dadurch kann er zum Ausgleich der erwarteten pandemiebedingten Jahresfehlbeträge verwendet werden. Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Präsidium und der Hauptgeschäftsführerin Entlastung erteilt.

Änderung der Gebührenordnung

Bestandteil der Gebührenordnung ist der Gebührentarif, der die Entgelte für die gebührenpflichtigen hoheitlichen IHK-Leistungen festlegt. 2019 wurden die Gebührentatbestände turnusgemäß und unter Zugrundelegung der vom Finanzausschuss und vom Präsidium empfohlenen Systematik überprüft und der Gebührentarif mit Wirkung zum 1. März 2021 neu festgelegt. Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Aus- und Weiterbildung für die zukünftige Fachkräftesicherung, wurden die bisherigen Gebührensätze unverändert belassen. Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken hat in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2020 der Änderung der Gebührenordnung durch Neufassung des Gebührentarifs der IHK Heilbronn-Franken zugestimmt.

Wasserstoffwirtschaft als Chance für die Region

Auf europäischer und nationaler Ebene wird bis 2050 Treibhausgas-Neutralität angestrebt. Wasserstoff kommt dabei aufgrund seiner vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle zu. Entsprechende Aktivitäten werden daher auf europäischer, nationaler und auch regionaler Ebene umfassend gefördert. In einem Gastvortrag von Dr. Stefan Kaufmann, Innovationsbeauftragter grüner Wasserstoff der Bundesregierung und Prof. Dr. Stefan Schlechtriem, Direktor am Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zum Thema „Zukunftsimpulse Wasserstoff“ wurden die Chancen und Herausforderungen der Wasserstoffwirtschaft aufgezeigt.

Die Region Heilbronn-Franken hat sich zum Ziel gesetzt Wasserstoff-Pilotregion zu werden und entsprechende Studien und Projekte – teilweise gefördert von der Wirtschaft – initiiert, u.a. mit dem Ziel geeignete regionale Partner bei Wasserstoffprojekten zusammenzubringen und als Zukunftsfeld für viele regionale Firmen zu erschließen.

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