Seit Beginn der Pandemie würden Video- und Telefonsprechstunden vermehrt in Anspruch genommen, da viele Patientinnen und Patienten, welche Risikogruppen angehören, aus Angst vor einer Infektion teilweise dringend notwendige persönliche Besuche bei ihrem Arzt nicht auf sich nehmen wollten. „In einem solchen Fall stellt diese Form des Arzt-Patienten-Kontaktes ein adäquates Mittel dar, um unseren Patienten eine Behandlung anzubieten, auch wenn sie selbstverständlich den persönlichen Austausch mit dem Arzt und Präsenzuntersuchungen nicht ersetzen kann“, so der Präsident. Kritisch sieht Quitterer in diesem Zusammenhang einige expandierende telemedizinische Anbieter, welche ausschließlich im virtuellen Raum agierten. Mit Lockrufen nach schnellen Terminen, keinen Wartezeiten oder Online-Bescheinigungen für Schulen gelinge es diesen Unternehmen zunehmend, an Marktmacht zu gewinnen. Gleichzeitig trügen diese Firmen im Gegensatz zu niedergelassenen Ärzten nicht das unternehmerische Risiko einer Praxisgründung und die damit einhergehenden Personal-, Raum-, und Gerätekosten. „Dieses Geschäftsmodell funktioniert vor dem Hintergrund, dass solche Plattformen bei komplexeren Krankheitsfällen oder Komplikationen letzten Endes doch auf den niedergelassenen Arzt oder das Krankenhaus als Rückfallebene zurückgreifen und könnte deshalb durchaus als parasitär bezeichnet werden“, erklärt der Präsident. Eindeutig zu den positiven Effekten des Digitalisierungsschubs zählt für Quitterer eine stärkere Verbreitung von Telekonsilen sowie von digitalen, sensorgestützten Monitorings bei Patienten in häuslicher Quarantäne, in Pflegeeinrichtungen sowie bei chronisch kranken Patienten. „Gerade die Bewohner von Pflegeheimen, welche durch die Pandemie besonders gefährdet sind, können von einem digitalen, sensorgestützten Monitoring ihrer Vitaldaten profitieren“, so Quitterer.
Mehr zu „Pandemie und Digitalisierung“ lesen Sie im Leitartikel der Oktober-Ausgabe 2020 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
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