CAFM-Lösung FAMOS erneut GEFMA-zertifiziert

Am 23. September wurde die CAFM-Software FAMOS erfolgreich der Zertifizierung nach GEFMA-Richtlinie 444 unterzogen. Keßler Solutions hat in diesem Zusammenhang direkt die brandneue Version 4.5 und die neue Web-Inventar App präsentieren können. Damit wird die CAFM-Lösung bereits zum 5. Mal mit dem Gütesiegel des Deutschen Verbands für Facility Management e.V. ausgezeichnet – ein zentrales Qualitätskriterium für FM-Softwareprodukte, das einen Grundstandard für und damit eine Orientierung im Markt bietet.

Keßler Solutions unterstreicht Anspruch als Marktführer

Der Full-Service-Anbieter von Software und Lösungen für das Facility Management ist über diesen Grundstandard hinaus marktführend hinsichtlich der Anzahl verfügbarer Einzelprodukte, Prozesslösungen und Beratungsleistungen. Die Anforderungen aus dem neuen Katalog A16 zum Vertragsmanagement, wie diverse Verwaltungs- und Controllingfunktionen, gehörten längst zum FAMOS-Standard. Zusätzlich zu den Katalogen der GEFMA-Richtlinie unterstützt das Unternehmen zahlreiche weitere Prozesse und Prozessketten mit Software und Services in einem ganzheitlichen Ansatz, zum Beispiel:

  • Mit dem Bauprojekt-Management werden seit 2019 Sanierungs- und Instandhaltungsprojekte koordiniert,
  • mit den Leistungen im Bereich Sicherheit und Arbeitsschutz geht Keßler Solutions weit über die Anforderungen des GEFMA-Katalogs A11 hinaus,
  • mit den Assistenten für Anlagenerfassung und Begehung stellt das Unternehmen FAMOS-unabhängige Tools zur Verfügung,
  • mit Services für Ausschreibungen, Auditierungen oder Prozessoptimierungen ist das Portfolio breit aufgestellt usw.

Engagement bei der GEFMA

Die digitale Transformation ist mit Building Information Modeling (BIM), Internet of Things (IoT) oder Künstliche Intelligenz (KI) längst im Facility Management angekommen. Einerseits entwickeln sich FM-Software-Lösungen wie FAMOS stetig weiter, andererseits halten neue technische Innovationen Einzug ins FM. Dieser technische Fortschritt hat immensen Einfluss auf die Entwicklungen bspw. im Instandhaltungsmanagement, im Bau-Prozess, in der Bewirtschaftung oder für smartes Wohnen. Keßler Solutions engagiert sich deshalb seit vielen Jahren ehrenamtlich im Expertenteam des Arbeitskreises Digitalisierung (bis 2018 Arbeitskreis CAFM) und beteiligt sich u.a. aktiv am Ausbau der Richtlinien, am CAFM Trendreport und diversen White-Papers oder an Veranstaltungen, wie an der GEFMA-Präsenz auf der CAFM-Messe am 29. und 30. September 2020.

Die Keßler Solutions bedankt sich bei ihren engagierten MitarbeiterInnen, die mit den Vorbereitungen und den Live-Präsentationen überzeugten sowie bei den digital zugeschalteten Prüfern Dipl.-Math. Michael Marchionini und IT-Spezialist Maik Schlundt für die kontaktlose, aber trotzdem angenehme erneute Zertifizierung!

Zur Pressemitteilung auf der Website.

Über die Keßler Real Estate Solutions GmbH

Die Mission von Keßler Solutions ist die Digitalisierung und Automatisierung Ihrer Daten und Prozesse. Dafür bieten wir praxiserprobte, innovative und nachhaltige Lösungen. Unser Team begeistert mit Kreativität und Flexibilität. Als Full-Service-Partner bieten wir Ihnen ein umfassendes Leistungsportfolio von Anfang an. Starten Sie mit uns in die digitale Zukunft!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Keßler Real Estate Solutions GmbH
Nordstraße 3-15
04105 Leipzig
Telefon: +49 (341) 235900
Telefax: +49 (341) 23590-15
https://www.kesslersolutions.de

Ansprechpartner:
Katharina Bretschneider
Marketing
Telefon: +49 (341) 235900-0
E-Mail: kbretschneider@kesslersolutions.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel