Manchmal fehlt ein Rattenfänger!

Immer häufiger gibt es Probleme mit ungebetenen Gästen. In vielen Gebieten in Schleswig-Holstein kommt es vermehrt zu einem erhöhten Rattenaufkommen. Durch das Corona-bedingte erhöhte Müllaufkommen, da viele Menschen aufgrund von Homeoffice mehr Hausmüll produzierten bzw. produzieren, sind viele Mülltonnen überfüllt. Insofern wird der Hinterhof zu einem „Ungeziefermagnet“. Mieterinnen und Mietern kann nur empfohlen werden, das Müllaufkommen in ihrem Haus im Auge zu behalten und gegebenenfalls den Vermieter bzw. die Vermieterin über überfüllte Mülltonnen zu informieren.

Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass sich das Müllaufkommen auch nach der Corona-Pandemie bzw. generell reduzieren kann. Dies sollten Mieterinnen und Mieter bei der jährlichen Abrechnung bedenken, da zusätzliche Müllkosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können. Allerdings müssen Mieterinnen und Mieter nicht mit einer Rattenplage leben. Bei einem solchen akuten Befall handelt es sich um einen Mangel, aus dem auch ein Mietminderungsrecht resultiert. Folglich ist der Vermieter bzw. die Vermieterin verpflichtet, einen solchen Rattenbefall auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Vermieter bzw. die Vermieterin kann die Beseitigungskosten eines akuten Rattenbefalls nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung unter der Position „Ungezieferbeseitigung“ auf Mieterinnen und Mieter umlegen.

Mieterinnen und Mietern wird insofern geraten, in solchen Fällen den für sie zuständigen Mieterverein zu kontaktieren. Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de.

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