Zum Wintersemester 2020/2021 starten auf Grundlage der Reform der Lehrerbildung die neuen Bachelorstudiengänge „Bachelor of Education“. Dies führt zu Änderungen von Curricula und der Verteilung der Leistungspunkte sowie zur Abschaffung und Neueinrichtung von Modulen innerhalb der Lehramtsausrichtungen. Dies soll Studierende einerseits gezielter auf Praxis vorbereiten, andererseits individuellere Schwerpunktsetzungen ermöglichen. Doch die Neustrukturierung der Studiengänge hat nicht nur positive Folgen: Für die bisherigen Studiengänge soll der Fächerwechsel erschwert werden bzw. ganz wegfallen.
Rieke Steenblock, Vertreterin des Fachschaftsrats: „Ein Wechsel des Unterrichtsfaches innerhalb der alten Lehramtsstudiengänge wird ab sofort nicht mehr ermöglicht. Einzige Ausnahme ist die, dass bereits erbrachte Leistungen, z. B. aus einem vorigen Studium oder im Rahmen einer Ausbildung, im ‚neuen‘ Unterrichtsfach angerechnet werden und somit ein Wechsel in ein höheres Fachsemester ermöglicht werden könnte. Ist dies nicht der Fall, ist jedoch nur ein Wechsel in den neuen Studiengang möglich, in dem dann die bisher erbrachten Leistungen weitestgehend in den Erziehungswissenschaften und im zweiten Fach angerechnet werden könnten.“
Diese Regelung wird in Zukunft viele Probleme für Studierende nach sich ziehen und die soziale Lage betroffener Lehramtsstudierender weiter verschlechtern.
Patrick Gochermann, ebenfalls Mitglied des Fachschaftsrats: „Durch die bei einem Studienfachwechsel geforderte Immatrikulation in den neuen Studiengang , Bachelor of Education‘ könnte es sowohl bei der studentischen Krankenversicherung wie auch beim Anspruch auf BAföG oder Stipendien verheerende finanzielle Folgen für Studierende geben. Doch nicht nur finanzielle Folgen sind zu erwarten. Sollten dann noch gravierende Änderungen in Bezug auf die Prüfungsordnung oder der fachspezifischen Bestimmungen hinzukommen, so müssen Studierende wahrscheinlich über den Studienfachwechsel hinaus noch weitere Leistungen nachholen. Dies würde bedeuten, länger studieren zu müssen als geplant.“
Aus Zugeständnis an die Studierenden soll nun zum Sommersemester 2021 ein einmaliger Studienfachwechsel innerhalb der alten Studiengänge ermöglicht werden.
Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg: „Ein Wechsel zum Sommersemester 2021 könnte ebenfalls zu finanziellen Problemen führen, da in den meisten Fällen ein Wechsel des Unterrichtsfaches nur bis nach dem 2. Bachelorsemester für eine Anspruchsverlängerung zählt – der Wechsel müsste also jetzt stattfinden, nicht erst nächstes Jahr. Des Weiteren stellt sich die Frage, welche Unterrichtsfächer in welchem Maße und unter welchen Voraussetzungen Studienplätze für einen Wechsel zur Verfügung stellen. Dies wurde im Gemeinsamen Ausschuss Lehrerbildung Hamburg bereits angefragt und besonders die Fächer mit Zugangstest gaben an, dass diese keinen zusätzlichen Wechsel zum Sommersemester ermöglichen werden. Die Regelung läuft in diesen Fächern daher ins Leere. Die GEW Hamburg und der Fachschaftsrat Gewerbelehrer fordern, dass eine Kombination aus alten und neuen Lehramtsstudiengängen ermöglicht wird. Gerade in Zeiten schwieriger Studienbedingungen für alle Studierenden und Lehrkräftemangel darf sich die Lage der Lehramtsstudierenden nicht weiter verschlechtern. Alternativ können wir uns auch eine Rückkehr zur alten Regelung vorstellen. Oder die Möglichkeit Leistungen aus dem Fach zu erwerben, in welches man wechseln möchte um sich dann auf ein höheres Semester bewerben zu können.“
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Fachschaftsrat Gewerbelehrer
E-Mail: info@fsr-gewerbelehrer-unihh.de
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