Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gewinnt Rechtsstreit

Heute fand vor dem Landesarbeitsgericht Berlin die Berufungsverhandlung über die Kündigungsschutzklage des ehemaligen stellvertretenden Direktors, Helmuth Frauendorfer, gegen die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen statt.

Das Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil bestätigt und keine Revision zugelassen. Damit haben zwei Instanzen festgestellt, dass dem vormaligen Vizedirektor zu Recht gekündigt worden ist.

„Die Stiftung hat ihr wesentliches Ziel erreicht und die Kündigung durchgesetzt“, sagt Helge Heidemeyer, Direktor der Gedenkstätte und fügt an: „Nun können wir unsere ganze Aufmerksamkeit wieder unserer Aufgabe widmen, die den Opfern des DDR-Staatssicherheitsdienstes verpflichtet ist: der Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung.“

Die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen wurde im Jahr 2000 gegründet. Ihre Aufgabe ist, die Geschichte des Haftortes Berlin-Hohenschönhausen und das System der politischen Justiz in der Deutschen Demokratischen Republik zu erforschen und mit Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen zu informieren, um zur Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung in der kommunistischen Diktatur anzuregen. Die Gedenkstätte wird aus Mitteln des Landes Berlin und des Bundes gefördert. www.stiftung-hsh.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Genslerstr. 66
13055 Berlin
Telefon: +49 (30) 986082-401
Telefax: +49 (30) 986082-464
http://www.stiftung-hsh.de

Ansprechpartner:
Ulrike Lippe
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 986082-456
E-Mail: u.lippe@stiftung-hsh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel