Die Beiträge können rückwirkend für die Schulzeit zwischen dem 16. und 17. Geburtstag gezahlt werden. Anschließend werden bis zu acht schulische Ausbildungsjahre als Anrechnungszeiten im Rentenkonto berücksichtigt, die nicht weiter aufgewertet werden können. Bei wem es länger gedauert hat, der kann das Rentenkonto für diese Zeit mit weiteren Beiträgen auffüllen. Ausnahme: sozialversicherungspflichtige Jobs neben dem Studium, für die bereits Beiträge gezahlt wurden.
Die Spannbreite der möglichen Beiträge ist groß: Zwischen monatlich 83,70 Euro und 1.283,40 Euro können Einzahler in diesem Jahr frei wählen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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