„Das neue Gesetz bevormundet nach wie vor die zu betreuenden Menschen. Die Bundesregierung hat eine Chance vergeben. Es ist bedauerlich, dass der Kontakt des Betreuten zum Betreuungsgericht in vielen persönlichen Dingen nur über den Betreuer geht. Wir halten eine persönliche Anhörung des Betreuten durch das Gericht für sinnvoller.“
Weitere Verbesserungen nötig
Der VdK fordert weitere Verbesserungen im Gesetzentwurf, zum Beispiel eine niederschwellige, barrierefreie und für die Betreuten gut erreichbare Beschwerdestelle. Diese Stelle sollte auch informelle Beschwerden aufnehmen und außerhalb des gerichtlichen Rahmens bearbeiten. Langfristig sollte die ‚ersetzende Entscheidung‘ des Betreuers durch ‚unterstützte Entscheidungsfindung‘ abgelöst werden. Dazu sind neue Kompetenzen und Konzepte nötig, die erprobt werden müssen. Dies könnte zum Beispiel in einer bundesweiten Fachstelle gebündelt werden.
VdK begrüßt Kontrolle der rechtlichen Berater
Der VdK begrüßt im neuen Gesetz unter anderem die Klarstellungen zur Betreuungsführung, weil endlich Instrumente der Aufsicht und Kontrolle der rechtlichen Betreuer eingeführt und geschärft werden. Auch die Stärkung der Betreuungsvereine hält der VdK für positiv, genauso die verbesserte Anbindung der ehrenamtlichen Betreuer an die Vereine und die Aufhebung des Vergütungsverbots für Betreuungsvereine.
Stellungnahme des VdK zum geplanten Vormundschafts- und Betreuungsrecht als pdf
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