Die Kommunen brauchen dringend mehr Handlungsspielraum für die Schaffung von bezahlbaren Wohnungen. Die aktuelle Reform des Baugesetzbuches soll dieser Aufgabe mit der Erweiterung kommunaler Vorkaufsrechte, der Ausweitung der Baugebote und der Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gerecht werden. Der DMB hat den aus dem Bauministerium stammenden Gesetzesentwurf in seiner Stellungnahme zwar grundsätzlich begrüßt, aber effektiveren Mieterschutz und weiterreichende Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen gefordert. Dies betrifft insbesondere die missbrauchsanfällige Ausnahmeregelung des Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die Ausgestaltung des kommunalen Vorkaufsrechts.
„Dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden soll, wurde auf dem Wohngipfel 2018 und in einem Grundsatzbeschluss der Großen Koalition 2019 vereinbart. Den im Gesetzesentwurf enthalten Vorbehalt jetzt als ideologisches Projekt und Gefahr für die Eigentumsbildung von Familien zu bezeichnen, führt völlig an der Realität des Wohnungsmarktes vorbei. Die vorgesehene Ausnahmeregelung, wonach bei geplanter Veräußerung an zwei Drittel der Mieter eine Umwandlung zu erteilen ist, läuft vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Kaufpreise für Wohneigentum völlig ins Leere", erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
Zudem muss das gemeindliche Vorkaufsrecht im Gesetzesentwurf gestärkt werden. Kommunen brauchen ein preislimitiertes Vorkaufsrecht für Immobilien und Grundstücke, da diese die explodierenden Bodenpreise nicht finanzieren können. „Die Spekulation am Wohnungsmarkt hat zu enormen Preissteigerungen geführt, wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Bodenpreisen leidvoll unter Beweis gestellt haben. Der Gesetzgeber muss im Baugesetzbuch klarstellen, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht grundsätzlich zum Verkehrswert ausgeübt wird“, fordert Siebenkotten.
Insgesamt liegt der Bauüberhang derzeit bei 740.400 Wohnungen. Die Zahl der genehmigten und noch nicht fertiggestellten Wohnungen erreichte im vergangenen Jahr den höchsten Stand seit 1998. Der für 2019 geplante Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches liegt seit Juni 2020 vor und basiert auf den Empfehlungen der Baulandkommission. Die Umsetzung des Gesetzes ist derzeit offen.
In der Anlage finden Sie außerdem unsere aktuelle „Bilanz 2 Jahre Wohngipfel“.
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