Das Karosseriedesign ist einer der wichtigsten Faktoren, die das Markenimage moderner Kraftfahrzeuge prägen. Hier werden von den Autoherstellern enorme Mittel investiert. Die Werte und Produkte, die so geschaffen werden, sind zu Recht besonders geschützt – durch das so genannte Designgesetz. Dieser Schutz soll bei neuen Modellen künftig für sichtbare Ersatzteile entfallen, sofern diese für Reparaturzwecke verwendet werden (Reparaturklausel). Der Schutz von Designs kann sich jedoch nicht nur auf Neuteile beziehen, sondern muss selbstverständlich auch Ersatzteile umfassen. Für bereits angemeldete Designs gilt laut dem neuen Gesetz Bestandsschutz, hier gilt der Designschutz uneingeschränkt weiter.
Sowohl der europäische Herstellerverband als auch nationale Branchenverbände warnen sehr deutlich vor den Folgen einer Aufweichung der Designschutzes für die Wertschöpfung der Automobilhersteller. So würde sich eine europaweit eingeführte Reparaturklausel mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auf die Beschäftigung in der Automobilindustrie auswirken. Denn durch die Aufhebung des Designschutzes könnten etwa Unternehmen, die ausschließlich für den Aftermarket produzieren, Nachbauteile zweifelhafter Qualität legal herstellen. Im Gegensatz zu Herstellern haben diese Unternehmen natürlich nicht in die Entwicklung der betreffenden Teile investiert. Deutschland setzt daher mit der Einführung einer nationalen Regelung ein falsches Zeichen.
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