„Der ZIA unterstützt den notwendigen Wandel im Zusammenhang mit entsprechenden ESG-Aktivitäten. Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen ist dazu grundlegend wichtig. Ob die Offenlegungs-Verordnung Klarheit bringt, ist zweifelhaft – zumal sie nicht mit der Taxonomie synchronisiert ist“, sagt ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. „Die Vorgaben sind viel zu einseitig auf Unternehmensbeteiligungen zugeschnitten, wohingegen Immobilien keine Berücksichtigung finden. Auch der vorgesehene Zeitraum greift viel zu kurz: Die weiteren durch die ESAs angekündigten Templates für ESG- und Impact-Produkte müssen erst noch konsultiert werden und liegen voraussichtlich erst Anfang 2021 final vor. Angesichts der zu erhebenden Datenmengen und zu implementierender Prozesse ist der bis März zur Verfügung stehende Zeitraum viel zu kurz.“
Die Offenlegungs-Verordnung ist Teil des EU Sustainable Finance Action Plan und kommt bereits am 10. März 2021 zur Anwendung.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
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