Der Vorschlag der Kommission berücksichtigt verstärkt die Zusammenhänge von Nahrungsketten sowie einen ökosystembasierten Ansatz für das Fischereimanagement. Außerdem sollen zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände ergriffen werden. Neben diesen positiven Aspekten beklagen die Umweltverbände allerdings die vorgeschlagenen Fangquoten für den westlichen Ostsee-Hering. Sie sind nach wie vor zu hoch, um dem stark überfischten Bestand die Möglichkeit zur Erholung zu geben.
Stella Nemecky, WWF-Referentin für EU-Fischereipolitik, kommentiert: “Die EU-Kommission zeigt mit ihrem Vorschlag, dass sie endlich den größeren, am Ökosystem Meer orientierten Rahmen anerkennt, in dem gutes und nachhaltiges Fischereimanagement stattfindet. Mit der niedriger angesetzten Sprotten-Quote bleibt mehr Nahrung für den gefährdeten Dorsch. Die EU-Fischereiminsterinnen und -minister täten gut daran, den Kommissionsvorschlag anzunehmen, denn damit würden sie endlich die rechtlichen Vorgaben der gemeinsamen Fischereipolitik umsetzen, die die Erholung der Fischbestände bis 2020 zum erklärten Ziel haben. Der deutschen Ratspräsidentschaft kommt hier als neutraler Vermittlerin eine wichtige Aufgabe zu: Sie muss unabhängig von eigenen Interessen gewährleisten, dass die Entscheidungen der Mitgliedsstaaten im Rahmen der Vorgaben der gemeinsamen Fischereipolitik bleiben. Sie muss die Weitsicht bewahren, die Mitgliedsstaaten oft verlieren, um kurzfristig in erster Linie die Interessen ihres nationalen Fischereisektors zu bedienen.
Es steht viel auf dem Spiel. Die Fischerei in der Ostsee kann auf Dauer nur so ergiebig sein, wie das Ökosystem gesund ist. Derzeit ist es um diese Gesundheit miserabel bestellt. Die Fischerei wird jedoch den Zusammenbruch der so wichtigen Dorsch- und Heringsbestände nicht überleben. Diese fatale Talfahrt gilt es endlich zu stoppen.”
Die internationale Pressemitteilung mit Stimmen der jeweiligen Verbände finden Sie hier.
Der Vorschlag der Kommission findet sich hier.
Hintergrund
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU verlangt die Erholung und nachhaltige Nutzung der EU-Fischbestände bis spätestens 2020. Darüber hinaus fordert sie die Anwendung eines ökosystembasierten Ansatzes beim Fischereimanagement. Die Mitgliedstaaten sind im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch rechtlich an die nachhaltige Nutzung der Fischbestände bis spätestens 2020 gebunden. Jedes Jahr erstellt der ICES wissenschaftliche Gutachten zu den Fangbeschränkungen in den Meeren der EU, die die Europäische Kommission als Grundlage für ihren Vorschlag für die jährlichen Fangquoten verwendet. Der AGRIFISH-Rat der EU wird den Kommissionsvorschlag diskutieren und auf der Sitzung des AGRIFISH-Rates am 19. und 20. Oktober über die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catch – TAC) für die Fischbestände der Ostsee im Jahr 2021 entscheiden.
WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 311777-0
Telefax: +49 (30) 311777-603
http://www.wwf.de
Telefon: +49 (40) 530200-488
E-Mail: freya.duncker@wwf.de