Der Arbeitgeber meldet den Dienst gleich zu Beginn bei der Sozialversicherung. Mitgeteilt werden zudem die Beschäftigungszeiten und die Arbeitsentgelte. Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt er in voller Höhe. So zahlt sich ein Freiwilligendienst auch bei der späteren Rente aus – und das, ohne die nötigen Beiträge selbst vom sogenannten Taschengeld zu zahlen.
Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Freiwilligendienst und Rente“ und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
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