Bei einem Arbeitsunfall können die jungen Leute eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese ersetzt das Einkommen. Nach Ablauf eines Jahres erweitert sich der Schutz auch auf Freizeitunfälle und Krankheiten. Familienmitglieder sind im Todesfall ebenso geschützt.
Ist die Erwerbsfähigkeit gefährdet, unterstützt die Rentenversicherung ihre Versicherten bei der Rückkehr ins Berufsleben mit medizinischer Rehabilitation – beispielsweise nach einer Krankheit oder einem Unfall. Diese kann im Regelfall spätestens nach sechs Kalendermonaten beantragt werden und sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Im Anschluss hieran gibt es bei Bedarf auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Berufsstarter und die Rente“ sowie unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
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