Quasi in letzter Sekunde ist es sogar noch gelungen, zwei Änderungen am Gesetzentwurf durchzusetzen:
- Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ist jetzt eine im Gesetz benannte Rechtsquelle, auf die sich Tierschutzorganisationen bei Verbandsklagen stützen können.
- Die Möglichkeit der Stellungnahme von Tierschutzorganisationen zu neuen Gesetzen, Verordnungen usw. wird verbessert. Der ursprüngliche Entwurf sah keine Frist vor, innerhalb derer eine Akteneinsicht gewährt werden musste, sondern nur eine Frist von drei Wochen, innerhalb derer eine Tierschutzorganisation ihre Stellungnahme abgeben konnte. So hätte es passieren können, dass eine Akteneinsicht erst kurz vor Ablauf der Drei-Wochen-Frist gewährt würde, was im Ergebnis eine rechtzeitige Stellungnahme hätte vereiteln können. Die nun durchgebrachte Änderung des Gesetzentwurfs sieht eine zweiwöchige Frist vor, innerhalb derer auf Antrag eine Akteneinsicht abgewickelt werden muss. Danach hat die Tierschutzorganisation weitere zwei Wochen Zeit zur Abgabe ihrer Stellungnahme.
„Das Klagerecht ist ein Meilenstein für den Tierschutz in Berlin“, erklärt Eva Rönspieß, stellvertretende Vorsitzende des Tierschutzvereins für Berlin (TVB). „Wir haben lange dafür gekämpft und werden damit gegen Qualzuchten und verschlafene Behörden vorgehen! Vor Gericht können wir nun endlich die Stimme für Berlins Tiere erheben. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Senator Dr. Dirk Behrendt und seinem Team, die federführend den Stein ins Rollen gebracht haben.“
Der Tierschutzverein für Berlin, finanziert fast ausschließlich durch Spenden, Nachlässe und Mitgliedsbeiträge, betreibt im Berliner Stadtteil Falkenberg das größte und modernste Tierheim Europas. Auf einer Fläche von mehr als 16 Hektar versorgt der 1841 gegründete Verein jeden Tag etwa 1.300 Tiere.
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