„Vorrang der notwendigen Versorgung der Menschen mit Trinkwasser langfristig sicherstellen und Nutzungskonkurrenzen lösen“

Angesichts der letzten Hitzesommer und der resultierenden Wasserknappheit in einzelnen Kommunen hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze eine „Nationale Wasserstrategie“ angekündigt, die Prioritäten und verbindliche Regelungen bei der Wassernutzung festlegen soll. Prof. Dr. Lothar Scheuer, Vorstand Aggerverband und Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) kommentiert:

„Die AöW begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der Bundesumweltministerin für eine ,Nationale Wasserstrategie‘. Unbestritten ist, dass für alle Nutzergruppen in Zukunft der sorgsame Gebrauch unserer Trinkwasserressourcen noch wichtiger wird. Nutzungskonkurrenzen um Wasser müssen transparent aufgezeigt, gesamtgesellschaftlich diskutiert und letztlich politisch gelöst werden. Dabei muss die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung als Menschenrecht an der Spitze der Prioritäten stehen und langfristig gesichert werden. Alle anderen Nutzungen müssen gegebenenfalls abgewogen werden. Damit sind bei regionaler Wasserknappheit Rasen- oder Grünflächenbewässerung ebenso auf den Prüfstand zu stellen wie eine landwirtschaftliche Bewässerung ohne eine an den Klimawandel angepasste wassersparende Bewirtschaftung. Da wir insgesamt über ausreichende Ressourcen verfügen, sind auf lokaler und regionaler Ebene Kooperationen zu prüfen und zu realisieren.

Die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die Herausforderungen der notwendigen Anpassungen an den Klimawandel anzugehen. Hierfür ist es entscheidend, die öffentliche Wasserwirtschaft auch langfristig vor weiterer Liberalisierung und Privatisierung zu sichern.“

Weitere Forderungen der AöW zur Anpassung an den Klimawandel finden Sie in unserem Positionspapier.

Über den Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.

AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.

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