„Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich des Berliner Mietendeckels bereits mitgeteilt, dass es die Frage, ob die Bundesländer die Mieten über das öffentliche Recht begrenzen dürfen, als offen ansieht. Deswegen verwundert es uns sehr, dass das bayerische Verfassungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgreift und in einem Bereich urteilt, für den es nicht die Kompetenz hat“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München.
Die nun eingereichte Verfassungsbeschwerde hat zum Ziel, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aufhebt. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Ländern in Sachen Mietpreisbegrenzung die Gesetzgebungskompetenz zuspricht, muss das Landesverfassungsgericht dann neu über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden.
In einem Eilantrag fordern die zwei Beschwerdeführer zudem, dass das bayerische Innenministerium das Verfahren in Sachen Volksbegehren auf dem jetzigen Stand einfriert. Also dass die eingereichten rund 35.000 Unterschriften nicht vernichtet werden und auch der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens weiter als eingereicht gilt. Solange, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Uns geht es darum, keine Zeit für Bayerns Mieter zu verlieren. Denn sie brauchen dringend Hilfe. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Länderkompetenz für einen Mietenstopp sieht, wollen wir Bayerns Bürger schnell in die Rathäuser rufen zum Unterschreiben für das Volksbegehren. Und dafür ist es wichtig, dass wir nicht von vorne anfangen müssen mit dem Unterschriftensammeln und dem Einreichen des Antrages auf Zulassung des Begehrens. Diese Fairness fordern wir – für Bayerns Mieterinnen und Mieter.“
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