Maskenpflicht in Bussen und Bahnen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband für über 600 Unternehmen des Öffentlichen Personen- und Eisenbahnverkehrs – unterstützt die Einführung von Bußgeldern für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen. „Die weit überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste hält sich an die geltende Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr. Für diejenigen, die sich partout weigern eine Maske zu tragen und damit sich und andere gefährden, ist eine entsprechende Sanktionierung durch Bußgelder ein richtiger und notwendiger Schritt“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Für die Durchsetzung dieser Bußgelder seien jedoch nicht die Verkehrsunternehmen zuständig, sondern die Ordnungsbehörden wie Polizei und Ordnungsamt, so Wolff weiter.

Im Laufe der letzten Wochen beobachten die Verkehrsunternehmen, dass die Disziplin zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei einigen Fahrgästen nachlässt. Auch die Zahl der Maskenverweigerer nimmt zu. „Wir setzen seit Einführung der Maskenpflicht erfolgreich auf Information und Aufklärung unserer Fahrgäste. Bei den Kundinnen und Kunden, die ohne Maske in Bus und Bahn einsteigen oder diese nicht korrekt tragen wird das Problem in den allermeisten Fällen durch freundliche und direkte Ansprache unseres Personal oder durch die soziale Kontrolle der Kundinnen und Kunden untereinander gelöst. Dennoch gibt es auch in unseren Fahrzeugen Maskenverweigerer, die durch ihr Verhalten Mitreisende gefährden. Wenn bei diesen Fahrgästen eine deutliche Ermahnung nicht zur notwendigen Einsicht führt, dann müssen weitere Sanktionen wie der Ausschluss von der Beförderung oder als Ultima Ratio die Verhängung eines Bußgeldes durchgesetzt werden“, so Wolff.

Für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit verbunden mit einem zu zahlenden Bußgeld brauche es dann allerdings die Unterstützung durch Polizei oder Ordnungsamt. „Das ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die nur durch die zuständigen Behörden verhängt und durchgesetzt werden darf. Wir empfehlen deshalb mit Blick auf die personellen Ressourcen bei den zuständigen Behörden, auch weiterhin zunächst vor allem auf die Einsicht der Fahrgäste zu setzen. Selbstverständlich stehen unsere Unternehmen aber auch weiterhin für gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Ordnungsamt zur Verfügung, um Maskenverweigerer abzuschrecken“, so Wolff abschließend.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

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