Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Menschen, deren Ehe- oder Lebenspartner bzw. –partnerin gestorben ist. Ab dem 47. Lebensjahr beträgt sie 55 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person zugestanden hätte. Bis zu einem festgelegten Freibetrag wird sie in voller Höhe ausgezahlt. Dieser Freibetrag wird jedes Jahr im Juli angepasst – gemeinsam mit den Renten.
Angerechnet wird der Nettobetrag der Einkünfte. Dieser wird aus dem Bruttoeinkommen ermittelt, indem gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen werden. Wenn die errechneten Nettoeinkünfte den Freibetrag übersteigen, dann werden die zusätzlichen Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
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