Bewältigung rechtlicher Hürden bei der Unternehmensgründung als Schüler
Ein Unternehmen zu gründen, fällt natürlich nicht mehr unter den Taschengeldparagraphen. Erst mit der Volljährigkeit ist eine Person voll geschäftsfähig. Trotzdem gibt es Chancen, ein Unternehmen zu gründen. Das zeigt auch das Beispiel des 18-jährigen Medienunternehmers, der seine volle Geschäftsfähigkeit vor Gericht mit 15 erwirkte. „Denn als ich ein Gewerbe anmelden wollte, schüttelten die Mitarbeiter beim Gewerbeamt den Kopf und sagten: „Wo sind denn deine Eltern? Die können das machen. Aber du mit Sicherheit nicht!“
Rechtliche Möglichkeiten für die jugendlichen Gründer
„Natürlich kann ein Erwachsener die Unternehmensleitung übernehmen, aber das kann zu Konflikten führen.“ Deshalb kann es vernünftig sein, wenn der wirkliche kreative Kopf auch für das Unternehmen verantwortlich zeichnet. Mit der Zustimmung der Eltern kann der jugendliche Gründer einen Antrag vor dem Familiengericht einreichen. Um das Gericht zu überzeugen, ist es hilfreich, die Marktchancen und die zukünftige Arbeitsbelastung zu kennen und darlegen zu können. Seriöses Auftreten und die Vorlage eines Businessplans helfen dabei. Hünerbein schildert seine Erfahrungen so: „Ich hatte ein Gespräch mit der IHK und dem Jugendamt, diese mussten meine charakterliche Reife bestätigen.“ Das Gericht wird einem Antrag nämlich nur zustimmen, wenn es darin keine potentielle Gefahr für den Jugendlichen sieht. Nach neun Monaten gelang es Hünerbein, seine Geschäftsfähigkeit durchzusetzen. Nicht nur hier hilft natürlich der Rat von Gründern, die schon Ähnliches erlebt haben. Diese lässt auch Henning Hünerbein in seinem Ratgeber zu Wort kommen.
Jungunternehmer brauchen viel Elan und Tatkraft, so wie sie Henning Hünerbein besitzt. „Mit 13 Jahren stand ich mit der ersten kleinen Kamera vor meinem Youtube-Kanal“, erzählt er. Als er wenig später ein Praktikum bei einem Radiosender machte, dauerte es nicht lange bis er seine eigene Sendung leitete. Schon ein Jahr später erhält er die Gelegenheit, sein eigenes Unternehmen in New York vorzustellen, nachdem er den NFTE Bundeswettbewerb gewonnen hatte. Doch Hünerbein ist überzeugt, dass er keine Ausnahmepersönlichkeit darstellt: „Jeder hat ein besonderes Hobby oder ein spezielles Interessengebiet, mit dem er vielleicht selbst gründen kann.“
Branchen mit den besten Chancen
Zahlreiche Fachbereiche eignen sich für eine Firmengründung. Grundsätzlich ist alles möglich, was den zukünftigen Unternehmer wirklich begeistert. Hünerbein fragte sich mit 13 Jahren: „Warum nicht das umsetzen, was ich am liebsten mache?“ Schließlich muss man einen großen Teil der Freizeit in die Firma investieren. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist, wie viel Kapital benötigt wird. Für digitale Start-ups ist dieses Startkapital in der Regel geringer. Außerdem verfügen die Jugendlichen häufig über einen Wissensvorsprung im digitalen Bereich gegenüber der älteren Generation, da z.B. „Soziale Medien“ ihr ganzes bisheriges Leben begleitet haben.
Ein Ratgeber auf dem Weg zur Unternehmensgründung
Hünerbeins Ratgeber leitet den Jungunternehmer von der Ideenfindung, über die Vorbereitung auf mögliche Probleme bis zur Bildung eines eignen Teams aus Mitarbeitern. Seine Mission sieht er darin: „Ich möchte junge Gründer in ihrem Potenzial stärken." Denn Hünerbein selbst hatte zwar das Glück auf eine engagierte Lehrerin zu treffen, doch viele junge Menschen werden in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Entwicklung durch die Schule leider eher behindert. Sein Wunsch ist es, junge Menschen zu motivieren, was ihm durch seinen mitreißenden Sprachstil sicherlich gelingt. Auch andere Gründer dieser jungen Generation geben ihre Erfahrungen und Tipps weiter: Rubin Lind, Moritz Lechner, der mit 14 Jahren sein erstes Startup gegründet hat, Philipp Kalweit, Konstantin Gülden, Woundioun Sissoko und Andre Braun.
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