Der Medienrat der MA HSH hatte am 6. November 2019 nach einer Auswahlentscheidung die Anfang 2019 ausgeschriebenen UKW-Übertragungskapazitäten für das Stadtgebiet Hamburg ab dem 1. August 2020 nicht dem bisherigen Zuweisungsinhaber ENERGY Hamburg, sondern dem Mitbewerber FluxFM zugewiesen.
Auch nach Ansicht des OVG Hamburg habe FluxFM keinen berücksichtigungsfähigen Antrag gestellt und hätte damit nicht in das Auswahlverfahren der MA HSH einbezogen werden dürfen. Dies stützt das Gericht allein darauf, dass sich der von FluxFM mit der Antragstellung eingereichte Finanzplan nicht auf die nach der Ausschreibung geforderten fünf Jahre ab Zuweisungsbeginn, sondern nur auf drei Jahre bezogen habe.
Die MA HSH hatte den Antrag von FluxFM hingegen als berücksichtigungsfähig angesehen. Die Vorgaben zum Finanzplan seien nicht als Ausschlusskriterien für das Zuweisungsverfahren formuliert worden.
Auf Grundlage der Entscheidung des Gerichts darf ENERGY Hamburg nun vorerst weitersenden. ENERGY Hamburg hat mittlerweile auch im Hauptsacheverfahren Klage eingereicht. Der Medienrat der MA HSH wird über das weitere Vorgehen beraten.
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