Corona kennt keine Genre-Grenzen: weitere Stipendienprogramme des Bundes notwendig

Viele freischaffende Musikerinnen und Musiker sind durch Veranstaltungsverbote im Zuge der Corona-Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht. Weiten Teilen der Wirtschaft und des Kulturlebens wird geholfen, doch der Einsatz der öffentlichen Hand für die sogenannten soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler fiel bislang halbherzig aus. Der Deutsche Musikrat und der Landesmusikrat NRW begrüßen deshalb die Ankündigung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung 52 Millionen Euro für Stipendien an Künstlerinnen und Künstler bereitzustellen. Diese Hilfen sind notwendig und lobenswert.

Das Stipendienprogramm für das Musikleben wird vom Musikfonds e.V. realisiert. Allerdings bleiben für die Musikstipendien die Förderbedingungen des Musikfonds gültig: Im Fokus steht die aktuelle Musik aller Sparten, sei sie komponiert, improvisiert oder experimentell. Die vielen Musikerinnen und Musiker etwa der Alten Musik in authentischer Aufführungspraxis, die z.B. in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Teil des Musiklebens bilden, sind nicht antragsberechtigt. Ebenso wenig die Künstlerinnen und Künstler in den Genres klassische Musik und den angrenzenden Stilbereichen. Inwieweit Musikerinnen und Musiker des Pop partizipieren können, ist nach den publizierten Förderbedingungen unklar. Die BKM-Stipendien sollen die Schaffenskraft der zeitgenössischen Kulturszenen sichern, so der ausdrücklich formulierte politische Wille. Deshalb fordern der Deutsche Musikrat und der Landesmusikrat NRW ergänzende Stipendienprogramme für die überaus vitalen Szenen freischaffender Musikerinnen und Musiker aller Genres.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die Künstlerinnen und Künstler der Alten Musik, der klassischen Musik und anderer historischer Stilepochen sind nicht nur Bewahrerinnen und Bewahrer des kulturellen Erbes, sie sind Markenzeichen des Kulturlebens vieler Bundesländer und stark von den Veranstaltungsverboten betroffen. Die Bundesregierung muss dringend ergänzend helfen.“

Hierzu Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrates NRW: „Die Szene der Alten Musik in authentischer Aufführungspraxis ist eine der dynamischsten und recherchefreudigsten des Musiklebens. Wirtschaftliche Hilfen oder Stipendien müssen sicherstellen, dass diese Szene ihre innovative Kraft behält und weiterentwickeln kann. Ich danke der Kulturstaatsministerin, dass sie mit dem ersten Stipendienprogramm über den Musikfonds den Weg markiert hat, auf dem sich die Bundesregierung nun ergänzend engagieren sollte.“

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel