Zusätzliche Hilfen in Höhe von 170 Millionen Euro für die so massiv von der Coronakrise betroffenen Busunternehmen geben soll.
Andreas Scheuer heute hierzu in Berlin: „Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür nehmen wir 170 Millionen Euro in die Hand. Die Gelder können ab dem 24. Juli abgerufen werden.“
bdo-Präsident Karl Hülsmann sagte zur heutigen Ankündigung des Abruftermins: „Wir freuen uns, dass es in gerade einmal vier Wochen gelungen ist, ein derartiges Hilfsprogramm für Reisebusunternehmen auf die Beine zu stellen und damit zu zeigen, dass der Erhalt unserer wunderbaren und wichtigen Branche dem Bundesverkehrsministerium besonders am Herzen liegt.“
Die Reisebusunternehmen waren durch das Verbot von Reisebusreisen, auf das sich Bund und Länder am 16.03.2020 verständigt hatten, bereits zu einem frühen Zeitpunkt von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit Mitte März gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten, keine oder nur reduzierte Schülerverkehre. Die Kosten für die Vorhaltung der modernen Reisebusse sind aber weitergelaufen. Mit dem nun aufgelegten Programm des BMVI werden die sogenannten Vorhaltekosten, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind, sowie Vorleistungskosten für Werbemittel finanziert. Die Mittel kommen aus dem Haushalt des BMVI und müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Aus dem BMVI werden heute folgende Eckpunkte zur Umsetzung der Förderrichtlinie bekannt gegeben:
Eckpunkte der Finanzierungsregelung:
- Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
- Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
- Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
- Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
- Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.de.
Der konkrete Richtlinienvorschlag zu den Förderbedingungen liegt dem bdo noch nicht vor. Am Dienstag nächster Woche wird es hierzu ein Informationsgespräch mit dem bdo und dem BMVI geben, um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
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