„Für alle Bootsführer sind folgende Versicherungen ein Muss: Die Bootshaftlicht und Bootskaskoversicherung für alle Eigner, die Skipperhaftpflicht für alle Charterer“, sagt Sabine Mayer-Paris, Sprecherin des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und passionierte Seglerin.
Eine Bootshaftpflichtversicherung muss jeder Eigner bereits bei der Zulassung seines Bootes vorweisen. Freizeitkapitäne, die mit einer gecharterten Yacht unterwegs sind, benötigen eine Skipperhaftpflicht. Bootseigner und -charterer haften jeweils unbegrenzt mit dem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die einem anderen in Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch des Bootes zugefügt werden, seien es nun Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Schäden dieser Art sind bei größeren Booten und Yachten nicht über die Privathaftpflicht versichert. Am Bodensee und auch im Ausland, wie z. B. in Italien, Spanien und den Niederlanden, ist eine Bootshaftpflichtversicherung Pflicht.
Ein missglücktes Ab- oder Anlegemanöver, ein Missgeschick bei einer Halse, eine unbeabsichtigte Grundberührung u.s.w. kann für Bootseigner und Charterer zu sehr unangenehmen finanziellen Folgen führen. Schnell hat die Bordwand der eigenen oder der angerempelten Yacht unansehnliche und tiefe Kratzer, der Baum ist ab, das Segel zerrissen oder gar ein Leck im Rumpf. Die Bootskaskoversicherung deckt den Schaden an der eigenen Yacht. Die Bootshaftpflicht den Schaden an der anderen. Transporte, sowie das Slippen, Kranen und der Aufenthalt im Hafen, im Trocken-oder Winterlager, oder in einer Werft sind über die Bootskasko mitversichert.
„Die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungs- bzw. Anschaffungswert der Yacht inkl. allen Zusatz-Ausrüstungen, wie z.B einem zusätzlichen Spinnaker, einer Persenning u.s.w. entsprechen. Beiboote und Trailer können mitversichert werden. Das Fahrgebiet ist anzugeben. Der Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei der Deklaration und allen anderen anmeldepflichtigen Details, damit eventuelle Schäden voll reguliert werden", betont Mayer-Paris.
Noch ein Tipp zum Schluss: Sportanhänger, mit denen kleinere Boote auch geslippt werden können, sind meist zulassungsfrei und dann über die KFZ-Haftpflicht des Zugfahrzeugs versichert. Werden sie jedoch für Wohnungsumzüge oder andere Transporte zweckentfremdet, erlischt der Versicherungsschutz. Sprechen Sie daher vorher mit Ihrem Vermittler oder Makler. Dieser findet eine für Ihr Vorhaben passende Versicherungslösung und Sie können sich entspannt zurück lehnen.
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