Nach den Sommerferien sollen Schulen in ganz Deutschland zum Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zurückkehren. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) am 18. Juni verständigt. Dabei soll auch dem Arbeitsschutz Rechnung getragen werden. Damit Sicherheit und Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten gewährleistet sind, müssen Schulsachkostenträger und Schulhoheitsträger Schutz- und Hygienekonzepte entwickeln. DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy erklärt hierzu:
"Auch das kommende Schuljahr wird aller Voraussicht nach kein normales. Den Schulen, verlangt der Unterricht in Pandemiezeiten sehr viel ab. Je nach Infektionsgeschehen in einer Region kann es erforderlich werden, schnell zwischen unterschiedlichen Betriebsstufen zu wechseln. Sich hierauf vorzubereiten, ist eine enorme organisatorische Herausforderung. Häufig liegt diese Aufgabe bei der Schulleitung, die durch die Einrichtung eines Krisenstabes unterstützt werden kann. Mit unseren ergänzenden Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung wollen wir es den Schulen so einfach wie möglich machen, ihre verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Grundlage unserer Empfehlungen sind wissenschaftliche Erkenntnisse über das Coronavirus und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums sowie unser darauf basierender SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule . Als gesetzliche Unfallversicherung möchten wir so ein verantwortungsvolles Vorgehen und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure unterstützen, damit die Sicherheit und Gesundheit in der Schule gewährleistet bleibt. Darüber hinaus stehen die Unfallversicherungsträger auf Landesebene bereit, um gemeinsam mit den Bildungs- und Gesundheitsministerien sowie weiteren Experten die Öffnung der Schulen vorzubereiten und dabei alle Expertisen zu berücksichtigen."
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