Land Niedersachsen unterstützt Staatsbäder – andere Heilbäder nicht

Am 23. Juni 2020 hat die Niedersächsische Landesregierung den 2. Nachtragshaushalt für 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Vergessen wurden hierbei – abgesehen von den beiden Staatsbädern Pyrmont und Nenndorf, die zusammen Zuschüsse in Höhe von 6 Millionen Euro bekommen – die niedersächsischen Heilbäder und Kurorte, zu denen auch Bad Harzburg als Sole-Heilbad gehört.

Für Dr. Norbert Hemken, Vorsitzender des Heilbäderverbandes Niedersachsen e.V. ist dies nicht nachvollziehbar. „Der (Gesundheits-)Tourismus in den Kurorten ist komplett zusammengebrochen. Kurmittelhäuser und Thermen mussten schließen. Als Konsequenz daraus fehlen den Kommunen insgesamt mehrere Millionen Euro“, so Dr. Hemken. Allein im Bereich der Thermen und Bäder lag der Umsatzverlust in den niedersächsischen Heilbädern bis Ende Mai bei über 5 Millionen Euro. Dazu fielen im selben Zeitraum weitere 10 Millionen Euro an Gästebeitrag weg. „Diese Einnahmeverluste können nicht nachgeholt werden und sind damit unwiederbringlich verloren,“ betont Dr. Hemken.

Neben Bad Pyrmont und Bad Nenndorf sind 34 weitere Heilbäder und Kurorte im Verband organisiert. Alle prädikatisierten Orte in Niedersachsen müssen dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört auch das Vorhalten einer kurörtlichen Infrastruktur mit z.B. Kurpark, Gradierwerk und Terrainkurwegen. Hinzu kommen je nach Heilmittel weitere Anforderungen wie z.B. das Angebot von Trinkkuren, Inhalationen oder auch Wannenbädern mit Sole, Schwefel, Meerwasser oder Moor. „Für den Erhalt des Prädikats müssen sämtliche Heilbäder und Kurorte in Niedersachsen hohe Qualitätskriterien erfüllen. Wieso hier eine Ungleichbehandlung stattfindet und nur die Staatsbäder finanzielle Unterstützung durch das Land erhalten, ist für mich nicht verständlich“, so Dr. Hemken. Schließlich hätten auch alle Heilbäder und Kurorte in Niedersachsen mit den gleichen Auswirkungen durch die Corona-Krise zu kämpfen. Aus diesem Grund fordert der Verband, dass auch seine übrigen 34 Mitglieder eine Förderung analog der Staatsbäder erhalten. Die Fördersumme beliefe sich dementsprechend auf 102 Millionen Euro.

Dr. Hemken verweist darauf, dass z.B. in Thüringen ein Corona-Mantelgesetz beschlossen wurde, das Hilfen von 10 Millionen Euro für Heilbäder und Kurorte sowie 5 Millionen Euro für die Erholungsorte umfasse. In Niedersachsen werde lediglich auf die allgemeinen Förderprogramme verwiesen. Dies sei auch im Ländervergleich ein großer Wettbewerbsnachteil.

„Um auch zukünftig eine funktionierende Gesundheitslandschaft in Niedersachsen – gerade auch im ländlichen Raum – vorhalten zu können, ist es unabdingbar, dass die Heilbäder und Kurorte Unterstützung durch das Land erfahren. Wir dürfen uns nicht von anderen Bundesländern abhängen lassen,“ fordert Dr. Hemken, was auch KTW-Geschäftsführer

Bernd Vollrodt unterstützt, denn die Einnahmeverluste, die sich für die KTW bis einschließlich 30. Juni 2020 auf rd. 750.000,00 € summiert haben, könnten auch durch Kurzarbeit sowie die temporäre Schließung von Sole-Therme und Silberbornbad keinesfalls aufgefangen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kur-, Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt Bad Harzburg GmbH
Nordhäuser Str. 4
38667 Bad Harzburg
Telefon: +49 (5322) 75-330
Telefax: +49 (5322) 75-329
http://www.bad-harzburg.de

Ansprechpartner:
Eva-Christin Ronkainen-Kolb
Telefon: +49 (5322) 75395
E-Mail: presse@bad-harzburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel