Carolein Weiß und Markus Schmelmer betreiben das bekannte Wellnesshotel Gut Schmelmerhof im Bayerischen Wald. Die Restriktionsmaßnahmen für die Hotellerie und Gastronomie in den letzten Monaten hatten auch dem Gut Schmelmerhof empfindlich zugesetzt. Aber dafür hatten Frau Weiß und Herr Schmelmer Verständnis gezeigt, denn die Gesundheit der Menschen gehe nunmal vor. Man hätte die Zeit eben für Modernisierungsmaßnahmen genutzt. Aber seitdem die Wellnesshotels in Österreich wieder öffnen durften, mussten sie täglich miterleben, wie sich Ströme von Erholungssuchenden ins Nachbarland begaben. Markus Schmelmer ging das zu weit. Angesichts der vielen Stornierungen hätte er da nicht einfach zuschauen können. Der Söder hätte Bayern ja gut durch die Krise gebracht, aber jetzt sei es an der Zeit für Lockerungen auch im Hotelgewerbe. Deswegen reichten Frau Weiß und Herr Schmelmer am 4.6. einen Eilantrag bei Gericht ein. Markus Schmelmer meinte dazu, dass es nicht sein dürfe, dass die bayerischen Hotels derart benachteiligt würden. So könnte man die Krise nicht überleben. Das Gericht hätte sich zwar mit seiner Entscheidung bis zum 12.6. Zeit gelassen, aber dann sei die Entscheidung per Fax gekommen. Daraufhin war die Freude natürlich groß. Carolein Weiß gab gerne zu, dass vor Erleichterung ein paar Tränen geflossen seien, aber sie hätten trotzdem erstmal ein Glas Sekt darauf getrunken. Seit Samstag, dem 13.6., läuft der Betrieb jetzt auch wieder im Wellnessbereich. Dazu gehören Innen- und Außenpool, Whirlpool, Biosauna und Blockbohlensauna. Die Gäste sind also herzlich willkommen.
Ein eigenes Hygienekonzept gehört dazu
Carolein Weiß und Markus Schmelmer vom Gut Schmelmerhof hatten sich gut vorbereitet. Auf Grundlage des Hygienekonzepts für die Betreiber von Fitnessstudios hatten sie einen eigenen Maßnahmenplan entwickelt, um die Risiken im Hotel und im Wellnessbereich weitgehend einzuschränken. Das Dampfbad und die Infrarotkabine dürfen daher derzeit nicht genutzt werden. Damit sahen sie die Gäste auf der sicheren Seite. Das Gericht beurteilte das ganz ähnlich. Zwar wird im Paragraph 11 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung eigentlich noch die Schließung solcher Bereiche vorgeschrieben. Doch lässt sich das kaum damit vereinbaren, dass z.B. die Fitnessstudios in Bayern bereits seit dem 8.6. wieder geöffnet haben dürfen. So urteilte denn auch das Gericht, dass eine “vollständige Betriebsuntersagung der Wellnesseinrichtungen des Hotels als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus als nicht erforderlich” einzuschätzen sei. Mit dieser Einschätzung verbunden war allerdings auch eine gewisse Kritik. Der Verordnungsgeber, sprich die Staatsregierung, hätte nämlich laut Gericht “unter Berücksichtigung des derzeitigen Infektionsgeschehens zu dem Ergebnis kommen müssen, dass auch weniger einschneidende Schutz- und Hygienemaßnahmen geeignet sind, um das mit dem Betrieb von Wellnesseinrichtungen verbundene Infektionsrisiko einzudämmen”. Eine grundsätzliche Untersagung verstößt laut Gericht damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zugleich stellte das Gericht fest, dass das bisherige Verbot für Gruppenreservierungen nicht gerechtfertigt sei. Es sei vielmehr am Hotelier festzustellen, ob er mit seinem Hygienekonzept eine Gruppenreservierung in Bezug auf den Infektionsschutz bewältigen könne.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband "Dehoga" begrüßt dieses Urteil natürlich. Allerdings gibt Landesgeschäftsführer Geppert zu denken, dass diese Entscheidung ausschließlich für das Gut Schmelmerhof gilt. Er fordert nämlich die Bayerische Staatsregierung auf, durch schnelles Handeln eine Klagewelle zu verhindern. Denn ohne Aussicht auf schnelle Öffnung werden sich wohl so einige Hoteliers in Bayern für den Klageweg entscheiden. Bis dahin bleibt das Gut Schmelmerhof tatsächlich das einzige Wellnesshotel in Bayern, das seinen Wellnessbereich öffnen darf.
Hotel Gut Schmelmerhof e.K.
Rettenbach 24
94379 Sankt Englmar
Telefon: +49 (9965) 189-0
Telefax: +49 (9965) 189-140
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