Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir wissen, dass auch viele junge Unternehmen durch die Corona-Pandemie stark belastet sind. Gerade in dieser Zeit möchten wir mit dem Gründerpreis öffentliche Aufmerksamkeit auf die mutigen Unternehmerinnen und Unternehmer lenken, die mit ihren Innovationen daran mitwirken, dass wir gut aus der Krise herauskommen.“
Das Preisgeld wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro). Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Eines unserer wichtigsten Prinzipien gilt aktuell mehr denn je: Keine gute Idee für eine Gründung darf an der Finanzierung scheitern. Wir hoffen, dass unsere Auszeichnung ein Mutmacher für die vielen innovativen Köpfe des Wirtschaftsstandorts NRW sein kann.“
Der GRÜNDERPREIS NRW 2020 richtet sich dabei an Unternehmen aller Branchen, die zwischen 2015 und 2018 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden. Ob Handwerksbetrieb, Gastronomie, Technologie-Start-up, Industrieunternehmen, Nachfolgeunternehmen oder etwas völlig anderes: Alle Unternehmen sind aufgerufen, sich zu bewerben. Zu den Auswahlkriterien gehören der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem fließen Ansätze zu gesellschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit ein.
Die Entscheidung über die zehn Nominierten und am Ende der drei Sieger trifft eine Fachjury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal.
Einen besonderen Appell richtet Juryvorsitzende Prof. Dr. Christine Volkmann an Gründerinnen und Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger: „Frauen gründen immer häufiger, sind aber immer noch unterrepräsentiert. Das spiegelt sich auch beim GRÜNDERPREIS NRW wider. Seien Sie mutig – wir freuen uns auf alle Bewerbungen von Gründerinnen des Landes.“ Gleiches gilt auch für Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern, deren Herausforderungen mindestens so groß sind wie bei einer Gründung und die explizit mit ihrer Bewerbung für den GRÜNDERPREIS NRW willkommen sind.
Der GRÜNDERPREIS NRW wird zum neunten Mal vergeben und zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben für Gründerinnen und Gründer. Entsprechend erfreut er sich großer Wertschätzung in der Gründerszene und seit Jahren steigender Bewerberzahlen. Alle nominierten jungen Unternehmen können sich auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Preisträger des Vorjahres waren die PHYSEC GmbH aus Bochum, die Ch.Batsch Verfahrenstechnik aus Meckenheim sowie die StoneTec GmbH aus Bocholt.
Die diesjährige Preisverleihung findet am 30. November in Düsseldorf statt. Weitere Informationen zum Wettbewerb und die elektronischen Teilnahmeunterlagen finden Sie im Internet unter www.gründerpreis.nrw.
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern "Wirtschaft", "Wohnraum" und "Infrastruktur/Kommunen" setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.
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