Wer zahlt, wenn der Keller unter Wasser steht?

  • ·         Am Wochenende verbreiteter Starkregen und Gewitter in Deutschland
  • ·         Wohngebäude- und Hausratversicherungen allein nicht ausreichend
  • ·         Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit zusätzlicher Elementardeckung
  • ·         Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Nach der Hitze folgt am Wochenende die Abkühlung – und mancherorts geht die auch mit Starkregen, Hagel und Gewittern einher. Durch die Unwetter können an Häusern und Autos sowie am Hausrat hohe Schäden entstehen, wenn etwa Hagelkärner vom Himmel prasseln oder der Starkregen in Keller eindringt. Damit Haus- und Wagenbesitzer nach einem Schaden schnellstmögliche Hilfe bekommen, sind Versicherungen wichtig – aber auf die richtigen kommt es an.

Essenziell: Elementardeckung

Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig. Nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich“, erklärt Patrick Prüss, Leiter Produkte und Innovation im Komposit Privatkunden bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert.

Hagelschäden an Autos sind wiederum über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

·         Den Schaden sofort melden! Versicherungsnehmer sollten ihren Versicherer so schnell wie möglich über einen Schadenfall informieren. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.

·         Folgeschäden vermeiden! Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen.

·         Dokumentieren! Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.

·         Rücksprache! Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.

·         Archivieren! Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

 

Über Gothaer Versicherungsbank VVaG

Der Gothaer Konzern ist mit 4,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 4,1 Mio. Versicherten eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden und vielfältige digitale Services und Angebote.

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