Grünes Licht für Online-Sozialwahl ab 2023

Künftig können die Mitglieder der BARMER ihre Stimme zur Sozialwahl online abgeben. Die traditionelle Briefwahl wird parallel weiterhin möglich sein. Eine entsprechende Satzungsänderung hat der Verwaltungsrat der BARMER heute beschlossen. Die nächste Sozialwahl ist im Jahr 2023 geplant. „Online-Abstimmungen machen die Sozialwahl auch für die Menschen attraktiv, die im Alltag ganz selbstverständlich mit digitalen Medien umgehen. Dadurch kann die Wahlbeteiligung deutlich steigen und die demokratische Legitimation der Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgebern wachsen“, so Bernd Heinemann, Vorsitzender des BARMER-Verwaltungsrates. Zugleich würden die Sozialwahlen noch einmal moderner und vollzögen einen digitalen Wandel, der das Gesundheitswesen insgesamt tiefgreifend verändere. Entsprechend erhöhe sich das politische Gewicht der Sozialwahlen und der aus ihnen hervorgehenden Gremien der Selbstverwaltung als Interessenvertretung von über 70 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Teilnehmende Krankenkassen bilden Arbeitsgemeinschaft

Der Bundestag habe Anfang Mai dieses Jahres den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, in einem Modellprojekt ihre Sozialwahl auch online durchzuführen. „Das Modellprojekt Online-Sozialwahl dient dazu, Erfahrungen zu sammeln“, so Heinemann. Die Online-Wahl werde von den Ersatzkassen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.

Hohe Sicherheitsstandards

Für die Online-Sozialwahl seien besonders hohe Sicherheitsstandards notwendig, die das Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bis spätestens 30. September dieses Jahres vorlegen müsse. „Wir wollen, dass jede Wählerin und jeder Wähler absolut sicher sein kann, dass das Ergebnis der Sozialwahl ihren Willen unverfälscht widergibt“, betont Heinemann.

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