Teilnehmende Krankenkassen bilden Arbeitsgemeinschaft
Der Bundestag habe Anfang Mai dieses Jahres den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, in einem Modellprojekt ihre Sozialwahl auch online durchzuführen. „Das Modellprojekt Online-Sozialwahl dient dazu, Erfahrungen zu sammeln“, so Heinemann. Die Online-Wahl werde von den Ersatzkassen gemeinsam vorbereitet und durchgeführt.
Hohe Sicherheitsstandards
Für die Online-Sozialwahl seien besonders hohe Sicherheitsstandards notwendig, die das Bundesgesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bis spätestens 30. September dieses Jahres vorlegen müsse. „Wir wollen, dass jede Wählerin und jeder Wähler absolut sicher sein kann, dass das Ergebnis der Sozialwahl ihren Willen unverfälscht widergibt“, betont Heinemann.
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