Mittlerweile ist es in Deutschland an jeder staatlichen und privaten Hochschule möglich, ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Medizin oder Pharmazie zu studieren. Allerdings ist die Zahl der Studienplätze begrenzt, weshalb es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung gibt. Der Andrang ist hoch. So bewarben sich im Sommersemester 2019 im Durchschnitt elf Personen auf einen Studienplatz in der Humanmedizin, sechs Personen auf einen Studienplatz in der Zahnmedizin und zwei Personen auf einen Studienplatz in der Pharmazie.
Voraussetzung für eine Bewerbung ohne Abitur sind eine fachnahe Berufsausbildung – also etwa im Bereich der Pflege für ein Medizinstudium – sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Für beruflich qualifizierte Studieninteressierte gelten dabei die gleichen Vergabekriterien wie für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber. Anstelle der Abiturnote wird dabei die Durchschnittsnote des Berufsabschlusszeugnisses oder das Ergebnis einer an der Universität vorher abgelegten Zugangsprüfung angerechnet.
Neben der Note, die bei der Vergabe der Studienplätze 30 Prozent ausmacht, entscheiden auch Auswahlkriterien der Hochschulen (60 Prozent) sowie eine sogenannte „Zusätzliche Eignungsquote“ (10 Prozent). Bei Letzterer können Bewerberinnen und Bewerber mit bereits nachgewiesenen praktischen Kenntnissen punkten. Auch die Wartezeit wird übergangsweise noch berücksichtigt. Hierbei werden Studieninteressierten ohne Abitur die Semester bzw. Halbjahre seit Abschluss ihrer Berufsausbildung als Wartezeit angerechnet.
„Die Tatsache, dass aktuell 755 Menschen ohne Abitur Humanmedizin, 194 Zahnmedizin und 205 Pharmazie studieren, ist ein eindrucksvoller Beleg für die Leistungsfähigkeit dieser Gruppe“, bilanziert Sigrun Nickel. „Mit einem guten Abschluss in einem Gesundheitsberuf, praktischer Erfahrung und der Anrechnung der Berufspraxis als Wartezeit können Bewerberinnen und Bewerber von den neuen Bewerbungsregelungen noch umfangreicher profitieren“, so die Leiterin Hochschulforschung beim CHE Centrum für Hochschulentwicklung. Es gelte jedoch abzuwarten, ob und wie sich die Neuerungen in der Praxis zahlenmäßig tatsächlich auswirken werden.
CHE Geschäftsführer Frank Ziegele sieht im veränderten Bewerbungsverfahren eine Aufwertung für die gesamte akademische und berufliche Ausbildung im Bereich Gesundheit. „Entscheidend dafür, ob jemand eine gute Ärztin oder ein guter Apotheker wird, sollte die nachgewiesene Kompetenz sein und eben nicht mehr allein gute Abiturnoten. Das wird durch die nun geltenden Zulassungsverfahren stärker berücksichtigt und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit“, so Ziegele.
Die Bewerbung für das kommende Wintersemester erfolgt über die Website der Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de. Erstmals ist auch eine gleichzeitige Bewerbung für ein Medizin-, Zahnmedizin- bzw. Pharmaziestudium möglich. Als Reaktion auf Verzögerungen bei den Abiturprüfungen durch die Corona-Pandemie öffnet das Online-Bewerbungsportal in diesem Jahr später als gewohnt erst zum 1. Juli.
Über die Publikation:
Auf insgesamt sechs Seiten gibt es in der Reihe „CHE kurz + kompakt“ jeweils Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema und eine kommentierte Linkliste. Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im pdf-Format ab. Autorinnen und Autoren der Publikation „CHE kurz + kompakt – Studium ohne Abitur: Medizin und Pharmazie“ sind Sigrun Nickel, Michaela Schrand und Jan Thiemann.
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