Allerdings sind trotz der Lockerungen alle Bestrebungen des CTK darauf ausgerichtet, unerkannte Covid-19-Infektionen im Haus zu vermeiden. Daher müssen nach wie vor nicht nur alle Mitarbeitende und Patienten, sondern auch alle Besucher verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies ist ebenfalls in der Umgangsverordnung geregelt, das Nicht –Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist damit eine Ordnungswidrigkeit.
Zudem werden die persönlichen Daten aller Besucher erfasst. Diese müssen vier Wochen aufbewahrt werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Alle Besucher sollten daher ein Personaldokument oder einen Pass, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung bei sich führen und nicht unter Erkältungssymptomen leiden.
„Wir freuen uns, dass wir die Besuchsregeln nun etwas lockern konnten und hoffen, dass sich die Besucher an die notwendigen Regeln halten. Gerade das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist nach neuesten Untersuchung eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Ausbreitung des SARS-CoV-02-Erregers zu verringern. Auch wenn das Tragen der Gesichtsmaske vor allem jetzt in den warmen Sommermonaten nicht unbedingt angenehm ist, wir appellieren an unsere Besucher, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach unserem Motto: ‚Ich schütze Dich! Du schützt mich!‘ “, so CTK-Geschäftsführer Dr. Götz Brodermann.
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