Bund und Länder haben Messen und Kongress am gestrigen Tag nicht als Großveranstaltungen kategorisiert, die bis mindestens Ende Oktober 2020 nicht stattfinden dürfen. Somit gilt der Beschluss vom 6. Mai von Bund und Ländern, dass die Länder in eigener Verantwortung die Durchführung von Messen ermöglichen können. Diese Verantwortung wird von den Ländern sehr unterschiedlich getragen. In Baden-Württemberg gibt es im Vergleich zu anderen Ländern mit großen Messeplätzen wie Bayern, Sachsen oder Nord-Rhein-Westfalen noch keinerlei Aussagen der Landespolitik, wann und wie es für die Veranstaltungswirtschaft weitergehen kann.
Dazu Britta Wirtz, Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe: „Wir unterstützen die Aktion des EVVC e.V., denn es ist Zeit, deutlich zu machen, dass die Veranstaltungswirtschaft mehr leidet als andere Branchen. Wir waren die ersten, die ihr Geschäft durch die Pandemie einstellen mussten und sind nun mit die letzten beim Wieder-Einstieg. Wenn wir nicht baldigst Planungssicherheit bekommen, wird das schwere Konsequenzen für uns und unsere Dienstleister haben.“
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