Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Dies würde in der Praxis für Berlin bedeuten, dass das Verbot – vergleichbar mit der Mietpreisbremsenverordnung – das ganze Stadtgebiet betreffen wird. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist dann künftig nur noch, wenn überhaupt, mit Genehmigung möglich.
Daher raten wir allen Eigentümern, die demnächst eine Aufteilung beabsichtigen, zügig, gegebenenfalls auch vor Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, eine Teilungserklärung zu beurkunden und den Notar anzuweisen, diese sogleich beim Grundbuchamt einzureichen.“
Denn nach der Rechtsprechung des Kammergerichts dürfte es nach Angaben von Schultz auf den Zeitpunkt des Eingangs der Teilungserklärung beim Grundbuchamt auch dann ankommen, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht vorliegt und nachgereicht werden muss.
Schultz weist zudem darauf hin, dass durch die geplanten Einschränkungen bei der Umwandlung gerade Haushalten mit kleinen bis mittleren Einkommen die Möglichkeit genommen wird, Wohnungen zu erwerben. „Damit nimmt man gerade diesen Gruppen auch die Chance der Alterssicherung durch Immobilienbesitz“, so Schultz abschließend.
Die Kanzlei Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare wurde vor 30 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben dem renommierten und leistungsstarken Notariat mit nunmehr drei Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.
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