Erster IVD-Online-Rechtskongress am 4. Juni 2020 überzeugt mit breit gefächertem Themenfeld

Nachdem der IVD-Süd in den letzten Monaten bereits zahlreiche Webinare ins Leben gerufen hatte, wurde nun auch der erste IVD-Rechtskongress als Online-Event abgehalten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Stephan Kippes, Professor an der HfWU Nürtingen-Geislingen sowie Leiter des IVD-Instituts. Den über 150 Teilnehmern wurden, wie gewohnt, zahlreiche aktuelle und praxisnahe Themen an die Hand gegeben.

Eröffnet wurde der Online-Rechtskongress von Rechtsanwalt Markus Groll von der Anwaltskanzlei Groll, der über die aktuell gravierendsten Online-Abmahnfallen informierte. Zugleich präsentierte RA Markus Groll Lösungsansätze, um diesen Gefahrenherd erfolgreich zu umgehen.

Rechtsanwalt Markus Kilb von Kilb Rechtsanwälte begleitete das Event mit zwei Vorträgen. Aus aktuellem Anlass ging es speziell auch um das neue Besteller-Prinzip. Des Weiteren stellte RA Markus Kilb die wichtigsten Änderungen für Immobilienunternehmen bzgl. der Geldwäscheprävention vor. „Existenziell für Makler ist eine eindeutig nachweisbare Geldwäscheprävention“, so der Rechtsexperte.

Ebenfalls mit zwei Beiträgen vertreten war Rechtsanwalt Nico Bergerhoff von der Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann, der unter anderem aktuelle Rechtsfragen zum Thema Online-Besichtigungen beantwortete. Hierbei stellte RA Nico Bergerhoff klar: „Bei virtuellen Besichtigungen muss das Recht des Mieters auf den Schutz seiner Privatsphäre akzeptiert werden – ohne dessen Einverständnis geht grundsätzlich nichts.“

Einen allgemeinen Überblick über corona-bedingte Einschränkungen sowie die aktuelle Rechtslage hierzu gab Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München. Für zahlreiche Zuhörer war hierbei von größtem Interesse, was aktuell bzgl. Umzugsarbeiten, Besichtigungen und handwerklichen Tätigkeiten erlaubt ist und welche Schutz- und Hygienekonzepte hierfür eingehalten werden müssen.

Das Ende des gelungenen Events stand unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Rechtsfragen.“ Die Zuhörer hatten nun die Möglichkeit, zahlreiche Anmerkungen und Fragen direkt an die anwesenden Rechtsexperten zu richten, wovon sehr rege Gebrauch gemacht wurde. Hieraus resultierte ein intensiver gegenseitiger Austausch.

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