CDU und FDP wollen den Gewässerschutz schwächen

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert die Landesregierung auf, die geplante Schwächung des Gewässerschutz in NRW zu stoppen. Hintergrund ist der Entwurf für die Novellierung des Landeswassergesetzes, der zahlreiche Verschlechterungen der derzeitigen Gesetzeslage beinhaltet.

„In Zeiten des Klimawandels mit sinkendem Wasserdargebot und zunehmenden Nutzungen muss der Gewässerschutz gestärkt und nicht geschwächt werden. Das Gegenteil sehen wir in weiten Teilen des Entwurfs zur Änderung des Landeswasserrechts“, sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND.

In einer im Rahmen der Verbändebeteiligung eingereichten Stellungnahme kritisieren die Umweltschützer zahlreiche Punkte des Gesetzentwurfs.  So soll zum Beispiel die Befristung sogenannter ‚gehobener Erlaubnisse‘ abgeschafft werden. Mit der Entfristung entfällt eine regelmäßige Prüfung, ob die vergebenen Wassernutzungsrechte noch zeitgemäß sind. Der BUND hält dies vor dem Hintergrund zu erwartender Klimaänderungen aber auch mit Blick auf mögliche neue wassersparender Technologien für unverantwortlich. Der weiteren Wasserverschwendung werde damit der Weg bereitet.

Entschieden spricht sich der BUND auch gegen die Einführung der Anzeigepflicht als Ersatz für das Genehmigungsverfahren beim Betrieb von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen aus. Bislang mussten solche  Anlagen ausdrücklich genehmigt und dazu von den Behörden geprüft werden. Mit Einführung der Anzeigepflicht gilt eine Anlage als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von vier Wochen Einwände erhebt. Aus Sicht des BUND steht bei der augenblicklichen Personalausstattung der Behörden zu befürchten, dass damit bislang nicht genehmigungsfähige Anlagen in Betrieb genommen werden. „Das ist ein reaktionärer Rückschritt in der Überwachung von abwassertechnischen Anlagen“, kritisiert der BUND-Vorsitzende Sticht. „Erfolge und Fortschritte der letzten Jahre werden so mit potenziell großen Gefahren für unsere Umwelt untergraben.“

Heftige Kritik erntet auch die geplante Streichung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten. Diese stehe  in eklatantem Widerspruch zu dem von der Landesregierung angestrebten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Durch den ungezügelten Abbau von Rohstoffen werde die zum Schutz des Grundwassers notwendige Überdeckung zerstört.  Mit  diesem Verlust der Filter- und Pufferfunktion gehe eine unmittelbare Gefährdung des Trinkwassers einher.

Verschlechterungen sieht der BUND auch beim Schutz der Fließgewässer vor schädlichen Einträgen. So plane die Landesregierung, die jetzt schon ungenügende Gewässerrandstreifen-Regelung künftig nur noch für erosionsbedingte Phosphateinträge gelten soll. „Hinreichend breite Gewässerrandstreifen schützen  auch vor Stickstoff-, Pestizid- und Feinsedimenteinträgen und eigenen sich hervorragend zum Biotopverbund,“ so der BUND-Chef Sticht.

Der BUND forderte die Landesregierung auf, den Entwurf für das neue Landeswassergesetz zu überarbeiten und endlich den Erfordernissen des Klimawandels und der Umweltvorsorge anzupassen.

Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasserrechts

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de

Ansprechpartner:
Henry Tünte
BUND-Gewässerschutzexperte
Telefon: +49 (211) 302005-25
E-Mail: henry.tuente@bund.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel