Die zusätzlich in Aussicht gestellte Möglichkeit zur Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage befürwortet Schwab ebenfalls: „Die Bundessteuerberaterkammer hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen: Es ist wichtig, dass unsere Mandanten einen gewinnwirksamen Passivposten für die im Jahr 2020 erwarteten Verluste bilden können. Und das bereits für den Veranlagungszeitraum 2019. So können Unternehmen, die im Jahr 2019 noch erfolgreich waren, steuerlich entlastet werden, um die hierdurch gewonnenen Mittel zur Bewältigung der Krise einzusetzen. Erfreulich, dass der Gesetzgeber unseren Impuls aufgegriffen hat.“
Die geplante Absenkung der Mehrwertsteuersätze wird für Unternehmen und Verbraucher einige spürbare Veränderungen bringen. Schwab bezweifelt, dass diese Absenkung auch in Gänze an die Verbraucher weitergegeben wird. „Mit großer Sorge sehen wir den erheblichen Bürokratie- und Umstellungsaufwand, der alle Unternehmen betreffen wird, denn es handelt sich um ein Massenverfahren. Die notwendigen IT-Anpassung von Kassensystemen, Warenwirtschaftssystemen, Buchhaltungssystemen, Fakturaprogrammen etc. wird kaum innerhalb dieser kurzen Zeit – fehlerfrei – realisierbar sein.“, so Schwab.
Völlig ungeklärt sind viele umsatzsteuerliche Detailfragen wie bspw. Fragen zu den Dauerrechnungen, Anzahlungen und Gutscheinen. Hier appelliert die Bundessteuerberaterkammer an das Bundesfinanzministerium noch bis Mitte Juni 2020 ein entsprechendes Schreiben zur geplanten Umstellung zu veröffentlichen.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 99.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.
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